Nach Ende des Scheckverfahrens der Postbank wird die Einlösung von Zahlungsanweisungen zur Verrechnung nicht mehr möglich sein. Doch Bürgergeld-Leistungsberechtigte ohne Konto sollen weiterhin Schecks erhalten können.
„Das Jobcenter und die Sparkasse Wuppertal haben sich verständigt, ein eigenes Scheckverfahren über das hauseigene Fachverfahren zu etablieren, das das alte Verfahren lückenlos zum 1. Januar ersetzt“, sagt Andreas Kletzander, Vorstand Arbeitsmarkt und Kommunikation beim Jobcenter Wuppertal.
Die aus dem System heraus generierten Schecks sollen dann von Leistungsberechtigten in Filialen der Sparkasse eingelöst werden können. „Die letzten Einzelheiten zum Verfahren werden gerade zwischen den beiden Organisationen geklärt. Dazu gehören Fragen wie Sicherheit oder Vermeidung von Missbrauch“, so Kletzander. Betroffen sind im Jobcenter Wuppertal aktuell rund 170 Bedarfsgemeinschaften, teilt er mit. „Wir sind sehr froh, dass wir zusammen mit der Sparkasse Wuppertal eine gute Lösung gefunden haben, die den Interessen der Menschen gerecht wird und möglichen Bedrohungen wie noch mehr soziale Ausgrenzung und materielle Existenznöte entgegenwirken.“
„Gleichwohl ermutigen wir alle Leistungsberechtigten, ihr Recht auf ein Basiskonto einzulösen“, ergänzt er. „Dazu werden wir als Jobcenter auch mit den Beratungseinrichtungen zusammenarbeiten.“ Die Überweisung des Bürgergeldes auf ein Konto sei auch für die Betroffenen „der einfachste und unproblematischste Weg“. „Darüber hinaus werden alle Kreditinstitute den Umgang mit Bargeld in Zukunft weiter zurück fahren, sodass ein Umstieg auf ein Basiskonto nicht nur bequem, sondern auch zukunftssicher ist.“
„Wir hoffen, durch Aufklärungsarbeit die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ohne Konto innerhalb Jahresfrist um zwei Drittel zu reduzieren. Wer als Bürgergeldempfänger das nicht kann oder möchte, erhält seine Leistungen aber weiterhin mit einem Scheck mit besagtem neuen Verfahren“, versichert er. luro