Im Fall einer Verurteilung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung droht Susann Eminger eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Sie befindet sich derzeit auf freiem Fuß.

Ursprünglich hatte der Staatsschutzsenat des OLG Dresden im Oktober 2024 entschieden, die Anklage wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nicht zuzulassen. Der Verdacht, dass Susann Eminger von den Morden des NSU wusste, ließ sich aus Sicht des Senats nicht ausreichend belegen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob diese Entscheidung jedoch im April 2025 auf. Nach Auffassung des BGH bestehen hinreichende Verdachtsmomente, dass Susann Eminger zumindest wissentlich Hilfe leistete, obwohl sie um die gewalttätige und rassistische Zielsetzung des NSU wusste. Damit muss nun ein anderer Senat des OLG Dresden über die Anklage verhandeln.