Am Mittwochabend wollte ein 62-jähriger Autofahrer von der A5 kommend im Bereich der Autobahnausfahrt Rastatt Nord in Richtung Muggensturm abbiegen. „Vermutlich aufgrund der Alkoholisierung kam er mit seinem Pkw auf die Mittelinsel“, heißt es in der Polizeimitteilung. Sein Fahrzeug prallte im Anschluss gegen eine Ampel. Verletzt wurde niemand, der genaue Sachschaden konnte vorerst nicht beziffert werden. Als die Polizei am Unfallort eintraf, ergab eine freiwillige Atemalkoholprobe einen Wert von rund eineinhalb Promille beim Fahrer. Der Führerschein wurde von den Beamten eingezogen.

Nun kommt heraus: Der Fahrer ist kein Unbekannter. Bei dem 62-jährigen Mann handelt es sich um den parteilosen Baden-Badener Oberbürgermeister Dietmar Späth. Gegenüber der „Badischen Neuen Nachrichten“ (BNN) präzisierte Anwalt Gerhard Bräuer, dass sein Mandant nach den derzeitig vorliegenden Erkenntnissen während der Tat unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss stand. „Mein Mandant wird für sein Fehlverhalten die volle Verantwortung übernehmen“, wird Anwalt Bräuer zitiert. Mit welchen Konsequenzen der OB außer seinem Führerscheinentzug rechnen muss, ist aktuell nicht bekannt.

Mittlerweile wird öffentlicher Druck laut, wonach Späth sein Amt abgeben solle. Die aktuellen Entwicklungen lesen Sie hier.

Nach Anfeindungen: OB seit August im Krankenstand

Der Oberbürgermeister von Baden-Baden stand in den letzten Monaten aufgrund öffentlicher Anfeindungen im Zusammenhang mit der Haushaltskrise unter erheblichem Druck. Auch der „Hurenbock-Prozess“ belastet den 62-Jährigen. Eine ältere Frau hatte auf Facebook folgenden Kommentar verfasst: „Vorallem auch dann, wenn der Anführer ein gewissenloser Hallodri & leichtlebiger Hurenbock ist.“

Hintergrund: Trotz hohen Schulden der Stadt und einem Loch in der Haushaltskasse hielt sich der Gemeinderat im Zuge einer Klausurtagung vergangenen Herbst zwei Tage im  5-Sterne-Hotel „Erbprinz“ in Ettlingen im Landkreis Karlsruhe auf. Das wurde von Bürgern teils scharf kritisiert, unter anderem von der älteren Dame, die ihrem Ärger durch Kommentare auf Facebook Luft machen wollte. Im Prozessverlauf brachte die Verteidigung zahlreiche schmutzige Details vor, die aus dem Privatleben des Oberbürgermeisters stammen sollen. Vor Gericht beteuerte die Frau ihre Unschuld und argumentierte, die Bezeichnung sei satirisch gemeint gewesen, da ein Smiley dahinterstand.

Das Amtsgericht verurteilte sie dennoch wegen Beleidigung und Betrugs zu einer Geldstrafe von 7500 Euro. Beide Parteien legten Berufung ein. Ein juristisches Ende der Auseinandersetzung ist aktuell nicht in Sicht.

Im August begab sich OB Späth in medizinische Behandlung, seither ist er krankgeschrieben. Seine Rückkehr verzögerte sich mehrfach. Mitte Oktober teilte die Stadt mit, dass er bis Ende November ausfallen werde. In der Zwischenzeit übernehmen die Bürgermeister seine Aufgaben. Der aktuelle Gesundheitszustand von Späth ist derzeit unklar.