Der Rathauschef Otto Ruppaner wollte mit einer einstweilige Verfügung erreichen, dass bestimmte Äußerungen von Anwalt Michael Quaas, „die nach unserer Auffassung nicht nur falsch, sondern auch rechtswidrig und rufschädigend sind“, wie Ruppaner sagt, weiter verbreitet werden. Jetzt hat der Oberbürgermeister von Leinfelden-Echterdingen im Zwist mit dem Stuttgarter Anwalt zumindest einen Teilerfolg erzielt. Es ist dem Anwalt, der das Vorgehen Ruppaners im Moscheestreit kritisiert, ab sofort untersagt, bestimmte Behauptungen – außerhalb des Gerichts, insbesondere gegenüber dem Gemeinderat – zu wiederholen, sonst riskiert er ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro.

Zumindest dann, wenn ein entsprechender Antrag beim Stuttgarter Landgericht gestellt wird. Denn das Gericht hat diese Äußerungen „als einen Verstoß gegen den zivilrechtlichen Ehrenschutz, die Persönlichkeitsrechte des Oberbürgermeister“ gewertet, wie Kai Hermes, der Sprecher des Gerichts für Zivilangelegenheiten unserer Zeitung erklärt. Ein entsprechendes Urteil hat das Landgericht am vergangenen Freitag verkündet. Anfang dieser Woche ist das Urteil den Parteien zugestellt worden.

Zur Erinnerung: Michael Quaas war lange Zeit der Vertrauensanwalt des muslimischen Vereins VKBI (Verein für Kultur, Bildung und Integration). Er und sein Sohn Moritz Quaas hatten den Verein im Streit mit der Stadt Leinfelden-Echterdingen um den Weiterbau der Moschee auf den Fildern vor mehreren Gerichten vertreten. Die Stadt Leinfelden-Echterdingen fordert mittlerweile den Abriss des Gebetshauses ein. Der VKBI und sein Kölner Dachverband VIKZ (Verband der Islamischen Kulturzentren) lehnen dies jedoch ab.

Anwalt hat einen Monat Zeit, Berufung einzulegen

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Der Stuttgarter Anwalt hat einen Monat Zeit, Berufung beim Oberlandesgericht einzulegen. Michael Quaas sagt: „Meine Verurteilung ist zu Unrecht erfolgt.“ Er habe den Oberbürgermeister nicht als Privatperson angegriffen, sondern als Stadtoberhaupt, also als Teil der Verwaltung. Und das stehe ihm nach dem Grundrecht der Meinungsfreiheit zu. Dennoch strebe er aktuell Vergleichsverhandlungen mit der Stadt Leinfelden-Echterdingen an.

Leinfelden-Echterdingens OB Otto Ruppaner Foto: Stadt LE

Zu den Details: Michael Quaas darf laut diesem Urteil weder wörtlich noch sinngemäß erneut behaupten, dass Rathauschef Ruppaner kurz nach seinem Amtsantritt vom VIKZ, also dem Kölner Dachverband des VKBI verlangt habe, die im Moscheestreit von der Kanzlei Quaas und Partner erhobene Verfassungsbeschwerde gegen das BGH-Urteil beim Bundesverfassungsgericht zurückzunehmen – sonst würde es zu keinen Verhandlungen mit dem Verein und seinem Kölner Dachverband VIKZ kommen. Der ehemalige Vertrauensanwalt der Muslime darf auch nicht wiederholen, dass der Oberbürgermeister den Präsidenten des VIKZ aufgefordert oder angewiesen habe, auf den VKBI einzuwirken, die Verfassungsbeschwerde zurückzunehmen.

Er darf auch nicht erklären, dass Otto Ruppaner in Bereicherungsabsicht zugunsten der Stadt gehandelt oder den Tatbestand der Erpressung verwirklicht habe.

Die Stadt muss Kritik aushalten

In Bezug auf die Stadt Leinfelden-Echterdingen hat das Gericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung aber zurückgewiesen. Denn: „Die Stadt hat als eine öffentliche Körperschaft nur einen sehr eingeschränkten Ehrenschutz“, sagt der Sprecher. „Sie muss viel Kritik aushalten und hinnehmen“, betont er. In diesem Punkt hat die Kommune nicht recht bekommen. Die Stadt und der Anwalt müssen deshalb die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte tragen. Mitte Oktober hatte es in dieser Sache eine mündliche Verhandlung am Stuttgarter Landgericht gegeben. Das Urteil sollte zunächst am Freitag, 31. Oktober, verkündet werden. Der Termin wurde dann aber um eine Woche verschoben. Unmittelbare Folgen für den noch immer nicht ausgestandenen Moscheestreit hat das Urteil laut Hermes nicht.