Der hallesche Staatsrechtler Winfried Kluth hatte sich zuvor für ein abgestimmtes Vorgehen zwischen Stadt, Land und Polizei aus. Sicherheit auf Großveranstaltungen könne nur im Zusammenwirken aller Beteiligten gewährleistet werden, sagte Kluth dem MDR. Der Veranstalter – in Magdeburg eine städtische GmbH – sei verpflichtet, ein Sicherheitskonzept vorzulegen, das die Erfahrungen aus dem Anschlag vom Dezember 2024 berücksichtige.

Auch wenn die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung gering sei, müsse das Konzept alle Risiken erfassen, „mit denen realistischerweise zu rechnen ist“, so Kluth. Wichtig sei, dass das Konzept in enger Abstimmung mit der Polizei und den Sicherheitsbehörden erarbeitet werde.

Die Risikoanalyse der Behörden bilde die Grundlage für eine realistische Gefahreneinschätzung. Nur wenn klar sei, welche Risiken tatsächlich bestehen, könne ein Konzept angemessen reagieren. Dabei müsse eindeutig festgelegt werden, wer für welche Aufgaben zuständig sei.