Die Bundespolizei hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im Bahnhofsgelände verbietet. Die Regelung gilt vom 17. November, 00:00 Uhr, bis zum 30. Dezember 2025, 23:59 Uhr.

© RADIO RSTWas genau verboten ist

Das Verbot umfasst unter anderem Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer jeglicher Art. Auch Nachbildungen von Schusswaffen, Schlagstöcke oder Reizstoffsprühgeräte fallen darunter. Ziel ist es, die Sicherheit im Bahnverkehr und im Umfeld der Weihnachtsmärkte in der Innenstadt zu erhöhen.

Verstärkte Kontrollen am Hauptbahnhof

Die Bundespolizei wird während des Aktionszeitraums im Hauptbahnhof Münster verstärkt kontrollieren. Wer gegen das Mitführverbot verstößt, muss mit einem Zwangsgeld, einem Bußgeld oder sogar einem Strafverfahren rechnen.

Weitere Informationen im Netz und vor Ort

Alle Details und Ausnahmen zur Allgemeinverfügung findest du hier. Zur zusätzlichen Information werden im Münsteraner Hauptbahnhof Plakate angebracht, die auf die Verbotszone hinweisen.