Es dauerte kaum zwei Stunden und ein paar Aussagen von Zeugen mit Erinnerungslücken, dann war das Urteil gefallen. Alle vier Angeklagten – drei von ihnen weiterhin im Dienst des Düsseldorfer Ordnungs- und Sicherheitsdienstes (OSD) – wurden freigesprochen. Selbst die Staatsanwaltschaft hatte am Ende auf einen Freispruch plädiert.
Die zwei Frauen und zwei Männern waren der gemeinschaftlichen Körperverletzung im Amt sowie der Freiheitsberaubung angeklagt. Sie sollen an einem frühen Abend vor mittlerweile rund zwei Jahren einen Mitarbeiter einer Security-Firma in der Nähe des Hauptbahnhofs angetroffen und ihn aufgefordert haben, sein Auto umzusetzen, das den Rettungsweg versperrt habe. Dem sei der Mann ebenso wenig nachgekommen wie der Aufforderung sich auszuweisen. Er soll schließlich mit Handschellen fixiert und beim folgenden „Gerangel“ verletzt worden sein. Er habe Schürfwunden an den Handgelenken davongetragen sowie durch einen Schlag einen Zahn verloren. Der Betroffene wurde schließlich zur Personalienfeststellung zur Polizei gebracht. So weit die Anklageschrift.
Im Prozess ließ sich zunächst der Angeklagte P. ein, berichtete davon, wie er und seine Kollegen den späteren Kläger freundlich angesprochen hätten, dieser sich aber einer Kooperation vollständig verweigert habe. Dass die Ansprache freundlich gewesen war, verneinte der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes ebenso wie einer seiner Kollegen. Die Angeklagte E. sagte dazu, zu Beginn sei der Ton sehr wohl freundlich gewesen, aber „mit der Verweigerung der Kooperation wird der Ton natürlich angepasst.“ Schläge allerdings hatte der Zeuge ebenso wenig gesehen wie die Angeklagten und auch der ebenfalls als Zeuge geladene Hausmeister eines anliegenden Gebäudes. Dieser sagte aus, er habe noch versucht, beschwichtigend auf die Rangelnden einzuwirken. „Aber das ist verpufft“, so der Hausmeister.
Der Kollege des Klägers sagte außerdem aus, dass dieser ihm nach dessen Rückkehr von der Polizeiwache Blut an der Lippe und einen wackelnden Schneidezahn gezeigt habe. Fehlen soll ihm allerdings ein Backenzahn, wie er selbst aussagte. Teilweise waren seine Angaben insgesamt widersprüchlich, etwa dazu, ob er sich gewehrt habe oder „ganz ruhig“ geblieben sei. Zusätzlich machte der Kläger an vielen Stellen Erinnerungslücken geltend, die der Richter in seiner Urteilsbegründung schließlich als „eklatant“ bezeichnete.
In seinem Plädoyer sagte der Staatsanwalt dann, entscheidend sei in dem Prozess eine Frage gewesen: „War die Maßnahme gerechtfertigt? Ich halte sie dafür.“ Wie es zu der Verletzung gekommen sei, bliebe unklar, sie sei jedenfalls nicht vorsätzlich zugefügt worden. „Die Angeklagten haben sich nicht strafbar gemacht“, so der Staatsanwalt weiter. Der Anwalt von P. ließ kaum Zweifel daran aufkommen, dass er den Großteil der Geschichte des Klägers für unglaubwürdig hält. Der Freispruch sei deshalb selbstverständlich, er verwies außerdem auf die Konsequenzen, die das mehr als zwei Jahre anhängige Verfahren für seinen Mandanten schon gehabt habe. „Es hat meinen Mandanten die Stelle bei der Polizei gekostet. Er hatte sämtliche Prüfungen bestanden“, so der Rechtsanwalt. P. sagte in seinem letzten Wort: „Man glaubt gar nicht, wie so ein Verfahren an einem zehrt. Ich bin einfach froh, dass es vorbei ist.“