Publiziert14. November 2025, 10:56

«Doppelte Belastung»: Frankreich erhöht Besteuerung für Grenzgänger-Rentner

Rentner in Frankreich müssen seit diesem Jahr höhere Sozialabgaben zahlen. Eine neue Regelung betrifft Grenzgänger mit gemischter Berufslaufbahn.

Das Urteil, das Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht im Oktober 2024 gefällt hat, entfaltet seit diesem Jahr zunehmend Wirkung.

Das Urteil, das Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht im Oktober 2024 gefällt hat, entfaltet seit diesem Jahr zunehmend Wirkung.

Pixabay/Symbolbild

Seit Anfang dieses Jahres spüren Rentner in Frankreich mit einer gemischten Erwerbsbiografie die Folgen einer Entscheidung des französischen Staatsrates: Die bisher geltende Obergrenze für die Sozialabgaben CSG und CRDS auf ausländische Renten ist weggefallen. «Das ist etwas völlig Neues und eine echte Katastrophe», sagt Pascal Peuvrel, Präsident der Vereinigung der Grenzgänger in Luxemburg.

«Wer beispielsweise einige Jahre in Frankreich und den Großteil seiner Karriere in Luxemburg gearbeitet hat, muss nun wegen des Bezugs einer französischen Rente beide Renten mit diesen Beiträgen belasten», erklärt Peuvrel. Weder die Höhe der Renten noch die Dauer der Beschäftigungszeiten spielen dabei eine Rolle.

Das Urteil, das Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht im Oktober 2024 gefällt hat, entfaltet seit diesem Jahr zunehmend Wirkung – und sie kann teuer werden. Die Beiträge können bis zu acht Prozent ausmachen. «Manche müssen 3000 bis 4000 Euro pro Jahr zurückzahlen», so Peuvrel. «Wir raten den Betroffenen mittlerweile oft, die französische Rente gar nicht erst zu beantragen, um diese Abgaben zu vermeiden.»

Eine «doppelte Besteuerung»?

Da CSG und CRDS als Sozialbeiträge und nicht als Einkommensteuern gelten, fallen sie nicht unter die Absicherung internationaler Steuerabkommen. Das Thema wurde bereits in der französischen Nationalversammlung angesprochen, doch vonseiten der Regierung gibt es bislang keine Stellungnahme.

Mehrere Abgeordnete sprechen sich dafür aus, die frühere Obergrenze wieder einzuführen, um eine aus ihrer Sicht «doppelte Belastung» zu verhindern. Auch die Grenzgängerverbände verfolgen die Entwicklungen aufmerksam. Pascal Peuvrel betont, dass man die Entscheidung rechtlich prüfen lasse: «Wir schauen derzeit, ob eine Anfechtung möglich ist – allerdings gestaltet sich das als ziemlich schwierig.»

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(mg)