Wuppertal (NRW) – Wenn sie damit mal nicht auf die Nase fallen: Trotz milder Strafen im Prozess um die versuchte Schumi-Erpressung gingen die drei Verurteilten in Berufung, wollen noch billiger davonkommen. Doch die Familie der Formel-1-Legende wird alles dafür tun, das Gegenteil zu erreichen. Heute beginnt der Prozess vor dem Landgericht.

Laut erstinstanzlichem Urteil des Amtsgerichts Wuppertal (Nordrhein-Westfalen) hatte der Türsteher Yilmaz T. (54) gedroht, Fotos und Medikamentenlisten von Michael Schumacher, den seine Familie seit seinem Ski-Unfall 2013 von der Öffentlichkeit abschirmt, zu veröffentlichen, und 15 Millionen Euro gefordert. Er bekam 3 Jahre Haft aufgebrummt, ist aber gegen 10.000 Euro Kaution auf freiem Fuß.

Sie saßen gemeinsam auf der Anklagebank: Daniel L. dreht sich zu seinem Vater Yilmaz T. um

Werden auch beim Landgericht, wie hier im Amtsgericht Wuppertal, wieder gemeinsam auf der Anklagebank sitzen: Daniel L. (vorn) dreht sich zu seinem Vater Yilmaz T. (hinten) um

Foto: Stefano Laura/ BILD

Vater und Sohn gestanden Schumi-Erpressung

Sein Sohn Daniel L. (31) half ihm bei der Erpressung durch das Einrichten einer Mailadresse, wurde zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Und der Ex-Sicherheitsmann Markus F. (54), der das Material während seiner Zeit bei den Schumachers geklaut haben soll, bekam wegen Beihilfe zwei Jahre auf Bewährung. Während Vater und Sohn gestanden, bestreitet er eine Beteiligung an der Erpressung.

Markus F. (53) wurde vom Gericht wegen Beihilfe verurteilt

Markus F. (54) wurde vom Gericht wegen Beihilfe verurteilt

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Die Familie von Michael Schumacher stört besonders die milde Strafe für Markus F.. Er soll in seiner Zeit bei den Schumachers die 1500 Dateien mit teils sensiblen Fotos und Videos sowie Medikamenten-Listen des siebenfachen Formel-1-Weltmeisters geklaut und ihr Vertrauen missbraucht haben.

Deshalb legten auch die Schumachers als Nebenkläger Berufung gegen das Urteil im ersten Prozess ein. Sie wollen damit erreichen, dass Markus F. nicht nur wegen Beihilfe, sondern wegen Mittäterschaft verurteilt wird.

Corinna Schumacher fordert abschreckendes Urteil

„Wir haben Berufung eingelegt gegen das in unseren Augen viel zu milde Urteil für Herrn F. In meinen Augen war er der Drahtzieher hinter dieser Sache“, sagte Corinna Schumacher (56) im Frühjahr zu BILD: „Am meisten schockiert mich immer noch der massive Vertrauensmissbrauch. Er sollte dafür eine Strafe bekommen, die eventuelle Nachahmer abschreckt.“

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Für den ersten Prozesstag hat das Gericht noch keine Zeugen geladen. Erst einmal muss das Urteil aus erster Instanz verlesen werden. Danach haben die Angeklagten die Möglichkeit, sich dazu zu äußern.

In einer früheren Version des Artikels schrieben wir, dass die Anklageschrift verlesen wird. Richtig ist aber, dass das Urteil aus der ersten Instanz verlesen wird. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten, diesen zu entschuldigen.