- Bei der Pflicht zum Erstellen sozialer und ökologischer Berichte sollen künftig nur noch große Unternehmen mit mehr als 1.750 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro diese Berichte erstellen müssen. Mit Blick auf die EU-Taxonomieverordnung müssen dann auch nur solche Firmen Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Deren Inhalte sollen zudem vereinfacht werden. Statt grundsätzlich die gesamte Lieferkette zu kontrollieren, sollen sich Firmen auf jene Zulieferer konzentrieren, bei denen sie ein hohes Risiko für Verstöße vermuten.
- Kleinere Firmen, die der Lieferkette großer Konzerne agieren, müssten mit der vorgeschlagenen Änderung nicht mehr Berichtspflichten ihrer größeren Geschäftspartner nachkommen.
- Bei den Sorgfaltspflichten (Due Diligence), die die Überwachung und Vermeidung negativer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt in der Lieferkette betreffen, sollen künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem jährlichen Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro in der Pflicht sein. Bislang sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von 450 Millionen Euro betroffen. Damit wären in Deutschland statt 5.200 nur noch 150 Unternehmen betroffen.
- Weiterhin sollen Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, auf EU-Ebene nicht mehr einer zivilrechtlichen Haftung unterliegen. Damit würden Entschädigungen für Opfer von Umweltverschmutzung und Menschenrechtsverletzungen künftig vor Gerichten in den jeweiligen EU-Staaten verhandelt werden.
- Gestrichen worden ist die Verpflichtung, Pläne zur Einhaltung von Klimaschutzzusagen vorzulegen. Deutlich vereinfacht und reduziert werden sollen die Standards für Nachhaltigkeitsberichte.
382 EU-Abgeordnete hatten am 13. November für die Veränderungen am Lieferkettengesetz und den Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gestimmt, 249 waren dagegen, 13 enthielten sich. Die Abstimmung hatte für Aufsehen gesorgt, weil die Ergebnisse nur mit Stimmen von Rechtsaußen erreicht wurden. Im nächsten Schritt muss das EU-Parlament nun finale Verhandlungen mit den 27 EU-Staaten über das Vorhaben aufnehmen