Anton Yong FacklamProfilbild15.11.202508:51

Die jüngsten Preiserhöhungen bei Amazon Prime waren rechtlich nicht zulässig. Viele Mitglieder haben daher Anspruch auf eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge. Das müssen Sie tun.

Gute Nachrichten für Amazon-Prime-Kunden: Wer sein Abo vor September 2022 abgeschlossen hat, kann jetzt Geld von Amazon zurückbekommen. Laut „RP Online“ ist der Grund dafür ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das die damalige Preiserhöhung bei Prime für unrechtmäßig erklärt hat.

Amazon hatte die Gebühren damals ohne Zustimmung der Kunden angehoben – bei Monatszahlern von 7,99 auf 8,99 Euro, bei Jahres-Abonnenten von 69 auf 89,90 Euro. Laut Urteil muss der Konzern diese zu viel gezahlten Beträge erstatten.

Die Stiftung Warentest beziffert die Rückzahlung auf rund 40 Euro bei Monatsabos und bis zu 62,70 Euro bei Jahresabos.

ANZEIGEAmazon-Prime-Kunden aufgepasst: So bekommen Kunden ihr Geld zurück 

Die Erstattung gibt es nicht automatisch – Betroffene müssen sie schriftlich bei Amazon einfordern. „Stiftung Warentest“ stellt dafür einen kostenlosen Musterbrief bereit, der bis Ende des Jahres verschickt werden sollte, um eine mögliche Verjährung zu vermeiden.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW, die bereits in zwei Instanzen erfolgreich war. Amazon könnte zwar noch vor den Bundesgerichtshof (BGH) ziehen, doch laut Stiftung Warentest stehen die Chancen schlecht: Der BGH hat einseitige Preiserhöhungen ohne Zustimmung in der Vergangenheit mehrfach als rechtswidrig eingestuft. 

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Meistgelesene Artikel der WocheAmazon muss zahlen: Kunden dürfen Geld zurückfordern Amazon muss zahlen: Kunden dürfen Geld zurückfordern Richard Vogel/AP/dpa Urteil gegen Amazon: Wer Anspruch hat – und wer nicht

Erstattungsberechtigt sind alle,

  • die ihr Prime-Abo vor September 2022 abgeschlossen haben,
  • der Preiserhöhung nicht aktiv zugestimmt haben,
  • und ihr Abo seitdem unverändert fortgeführt haben.

Wer allerdings nach der Preiserhöhung von einem Monats- auf ein Jahresabo (oder umgekehrt) gewechselt ist, hat laut Stiftung Warentest indirekt zugestimmt – und damit keinen Anspruch.

Neben der Rückzahlung können Kunden sogar Verzugszinsen erhalten, wenn sie frühzeitig aktiv werden. Wer etwa schon 2023 Erstattung verlangt hat, kann laut Stiftung Warentest bis zu 24 Euro zusätzlich kassieren – je nach Zeitpunkt der Forderung. Auch dafür steht ein erweiterter Musterbrief online bereit.

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5 interessante Fakten über Amazon Prime

  • Start & Entwicklung: Amazon Prime wurde 2005 in den USA eingeführt – ursprünglich nur als Versand-Abo mit kostenlosem Premiumversand. Heute ist es ein Multidienst-Angebot mit Streaming, Musik, Gaming und Cloud-Speicher.
  • Weltweite Verfügbarkeit: Amazon Prime gibt es mittlerweile in über 25 Ländern, darunter Deutschland (seit 2007). Weltweit hat der Dienst über 200 Millionen Abonnenten – und zählt damit zu den größten Abo-Programmen der Welt.
  • Prime Video und Eigenproduktionen: Prime Video ist eines der bekanntesten Prime-Angebote. Amazon investiert jährlich Milliarden in Filme und Serien – darunter Hits wie „The Boys“, „Reacher“, „The Lord of the Rings: The Rings of Power“ und „Good Omens“.
  • Leistungen im Abo: Neben schnellem Versand und Prime Video umfasst das Abo auch Prime Music, Prime Reading, Prime Gaming, Prime Photos und exklusive Rabatte beim Prime Day. In Deutschland kostet das Abo derzeit rund 8,99 Euro pro Monat.
  • Prime Day & Umsatzmotor: Der Prime Day ist Amazons hauseigener Shopping-Event – eingeführt 2015. Er gilt heute als einer der größten Online-Verkaufstage weltweit, mit Milliardenumsätzen innerhalb weniger Stunden.