Biber sollen nicht deutlich reduziert werden

Bei der Landesdirektion denken die Verantwortlichen nicht, dass ein Abschuss tatsächlich nötig sein wird. „Wir gehen nach jetzigem Stand jedoch davon aus, dass es dazu nicht kommen wird. Es geht nicht um eine deutliche Reduktion der Population“, schildert die Landesdirektion das Anliegen. Mit der Genehmigung sei beabsichtigt, den wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen und die Teichgruppe als maßgeblichen Bestandteil des dortigen Schutzgebietes nachhaltig zu sichern. 

Für die Grüne Liga stellt sich dagegen die „grundlegende Frage, wie man ernsthaft auf die Idee kommen kann, einer europarechtlich besonders geschützten Art wie dem Biber das Existenzrecht in einem Naturschutzgebiet absprechen zu wollen“.

Schäden durch Biber in Teichgruppe Kreba-West

Anlass für die geplante Umsiedlung sind immense Schäden, die die Biber in der Teichgruppe Kreba-West im Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft angerichtet hatten. Sie belaufen sich laut Landesdirektion seit 2019 auf 190.000 Euro. Ein Dammbruch am Teichzuleiter führte laut Landratsamt Görlitz zu einem zusätzlichen Schaden von bis zu 50.000 Euro. Ohne ein Eingreifen müsste mit derartigen Schäden auch in Zukunft regelmäßig gerechnet werden, hieß es.