Berlin – Am 10. Dezember richtet sich der Blick der europäischen Autoindustrie nach Brüssel. An diesem Tag will die EU-Kommission ein umfassendes Gesetzespaket zur CO₂-Regulierung vorstellen. Im Zentrum steht die Frage, ob und in welchem Umfang die Kommission ihre ehrgeizigen Klimaziele im Rahmen des „European Green Deal“ anpasst – insbesondere das geplante Aus für neue Verbrenner ab 2035.

Ein Kompromiss zeichnet sich ab. Privatkunden könnten auch nach 2035 Verbrenner kaufen – Unternehmen dagegen müssten ihre Flotten deutlich schneller auf Elektroantrieb umstellen.

Kommt der Kurswechsel in Brüssel?

2035 sollte es ursprünglich so weit sein: Nur noch Fahrzeuge mit null CO₂-Emissionen sollten neu zugelassen werden – ein faktisches Verbot von reinen Verbrenner-Fahrzeugen. Kaum ein anderes Gesetz polarisiert so stark, auch innerhalb der deutschen Regierungskoalition herrscht Uneinigkeit über das Verbrenner-Aus.

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Nach Informationen des „Handelsblatt“ arbeitet die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen (67) an einem Kompromiss. Die Lockerung des Verbrenner-Verbots soll mit strengeren Vorgaben für gewerbliche Flotten verknüpft werden. So könnten Privatkunden auch nach 2035 weiterhin Neuwagen mit Verbrennungsmotor kaufen, während Unternehmen strengere Elektroquoten in ihren Fuhrparks erfüllen müssten.

Nach „Handelsblatt“-Informationen soll bis 2027 die Hälfte aller neu zugelassenen Dienst-, Miet- und Leasingfahrzeuge elektrisch fahren, bis 2030 sogar 90 Prozent. Zwischenzeitlich war in den Gesprächen sogar von einer vollständigen Elektrifizierung die Rede (100 Prozent).

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Gewerbliche Neuzulassungen machen derzeit rund 60 Prozent des europäischen Automarkts aus. Der Anteil elektrischer Flottenfahrzeuge lag 2024 bei nur 12,4 Prozent – deutlich weniger als bei Privatkunden. Damit würde sich die Zahl der E-Neuzulassungen innerhalb von sechs Jahren mehr als versiebenfachen müssen.

Parallel diskutieren EU-Staaten und Kommission, ob auch Plug-in-Hybride und Range-Extender als emissionsfrei eingestuft werden können. Range-Extender verfügen über einen kleinen Verbrenner, der die Batterie unterwegs lädt und damit große Reichweiten ermöglicht – eine Regelung, die die Zielvorgaben für Flotten deutlich entschärfen könnte.

Zudem prüft die Kommission laut „Handelsblatt“-Informationen, die Zielerreichung bei Dienstwagenflotten den Mitgliedstaaten zu überlassen. In Deutschland könnte dies über das sogenannte Dienstwagen-Privileg erfolgen – etwa indem steuerliche Vorteile künftig nur noch für E-Autos gelten, während Verbrenner schrittweise benachteiligt würden.

Bereits heute profitieren Elektrofahrzeuge von einer deutlich reduzierten Dienstwagenbesteuerung: Statt der üblichen ein Prozent des Listenpreises müssen Nutzer rein elektrischer Fahrzeuge meist nur 0,25 oder 0,5 Prozent als geldwerten Vorteil versteuern.