Eine Statue hält eine Waage in der linken Hand.

Stand: 16.11.2025 17:00 Uhr

Darf ein Ex-Polizeipräsident einer Partei vorwerfen, aufgrund ihrer Verlautbarungen eine Gefahr für die innere Sicherheit zu sein? Diese Frage hat das Verwaltungsgericht Oldenburg ab Montag auf dem Tisch. Die AfD hatte geklagt.

von Angelika Henkel

Der ehemalige OIdenburger Polizeipräsident Johann Kühme hatte der „Nordwest-Zeitung“ im August 2023 ein Interview gegeben. Vom Journalisten nach seiner Einschätzung gefragt, sprach er davon, dass die AfD Bürger „bewusst und perfide mit ihrem Lügenkonstrukt“ täusche und damit „zur Gefahr für die innere Sicherheit“ werde – ein Zitat aus dem Interview: „Die AfD verdreht Wahrheiten und verbreitet Lügen – einzig und allein mit dem Ziel, Unsicherheiten und Ängste in der Bevölkerung zu schüren, um so den Nährboden für ihre populistischen Parolen zu schaffen“. Die AfD manipuliere das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen. „Und damit stellt sie sich gegen die Arbeit der Polizei“, so Kühme. Er führte mehrere Beispiele auf, darunter verbreitete Falschmeldungen oder aus seiner Sicht tendenziöse Sammlungen von Einzelfällen, bei denen Menschen mit Migrationshintergrund die Täter sein sollen.

AfD sieht politische Neutralität verletzt

Die AfD hatte gegen die Äußerungen geklagt. Der damalige Polizeipräsident habe mit seinen „unverschämten Äußerungen“ in grober Weise „seine Dienstpflicht zur politischen Neutralität missachtet“, meint Stephan Bothe, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD. „Wir fordern nun Gerechtigkeit und erwarten, dass das Oldenburger Verwaltungsgericht unserer Auffassung folgt und eine entsprechende Entscheidung fällt.“ In einer Landtagsdebatte hatte Bothe Kühme gar ein „kaputtes Demokratieverständnis vorgeworfen“. Wörtlich sagte er, Kühme wolle „bewaffnete Sicherheitsorgane gegen eine politische Partei in Stellung“ bringen.

Das Gesetz verlangt von Beamten einerseits politische Neutralität, andererseits aber auch das Einstehen für demokratische Werte – es geht bei dem Verfahren in Oldenburg also um den juristischen Einzelfall, aber politisch natürlich um Grundsätzliches. 

Rückenwind für Äußerungen

Kühme ist mittlerweile im Ruhestand, er will das aktuelle Verfahren nicht kommentieren, außer, dass er nach wie vor hinter jedem seiner Worte von damals stehe. Sein Nachfolger, Polizeipräsident Andreas Sagehorn, stellt sich hinter ihn: „Die Polizei nimmt eine sehr gewichtige Rolle als Hüterin unserer Demokratie ein.“ Als Beamter und damit auch als aktueller Polizeipräsident der Polizeidirektion Oldenburg sei er verpflichtet, sich für den Erhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung aktiv einzusetzen. „Dazu gehört auch, auf Gefahren für unsere demokratischen Grundwerte hinzuweisen – so wie es Johann Kühme getan hat“, sagt Sagehorn.

Weitere Polizeipräsidenten stellen sich hinter Kühme

Beklagt ist nicht Johann Kühme als Person, sondern die Polizeidirektion Oldenburg als Organisation. Auch weitere Polizeipräsidenten hatten sich anlässlich der Klage der AfD hinter Kühme gestellt. Das SPD-geführte Innenministerium hatte eine Dienstaufsichtsbeschwerde der AfD gegen Kühme zurückgewiesen.

Polizeipräsident Johann Kühme informiert in einer Pressekonferenz.

Ex-Polizeipräsident Kühme hatte sich 2023 in einem Interview gegen die Partei positioniert. Die AfD hält das für rechtswidrig.

Johann Kühme, Polizeipräsident der Polizeidirektion Oldenburg, blickt in die Kamera.

Polizist, Demokrat, Staatsbürger: Oldenburgs Polizeichef Johann Kühme war immer alles – und deshalb gegen politische Extreme.

Oberstaatsanwalt Thomas Sander (l-r), Polizeipräsident Johann Kühme und Kriminaloberrat Arne Schmidt in Oldenburg.

Kühme hatte der AfD Manipulation von Menschen vorgeworfen. Die Partei klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen ihn.

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