Die Voraussetzung für diese nun 35 Jahre alte Regelung ist, dass die Mopeds bis Ende Februar 1992 erstmals in Deutschland in Verkehr gebracht worden waren. Für Simson-Modelle aber, die ins Ausland exportiert und wieder nach Deutschland importiert wurden, galt und gilt diese Regelung nicht; sie unterliegen der Beschränkung von Tempo 45 oder – bei Baujahr bis 2001 – von Tempo 50 in Deutschland.

Die Brandenburger Koalitionsfraktionen von SPD und BSW sowie die CDU-Opposition wollen, dass die Zulassung re-importierter Simsons künftig einfacher wird und dass auch für diese die Sonderregelung bei der Höchstgeschwindigkeit gilt. Die Fahrzeuge müssen – laut Antrag – für diese Ausnahmeregelung im technischen Ausrüstungszustand der „Allgemeinen Betriebserlaubnis der DDR“ sein, oder dieser Zustand muss erst hergestellt werden. Allerdings müssen für Re-Importe dem Antrag zufolge oft neue Fahrzeugpapiere beantragt werden, was etwa bei fehlender Fahrzeugplakette verweigert werde.

„Wir würdigen sehr dieses große Stück Ost-Kultur, wofür sich auch heute immer noch viele Menschen engagieren“, sagte die SPD-Abgeordnete Martina Maxi Schmidt am Montag. „Das sieht man an den ganzen Vernetzungstreffen, die stattfinden und vor allen Dingen an den Jugendlichen, die heutzutage auch noch mit der Simson unterwegs sind.“ Der SPD-Abgeordnete Wolfgang Roick sagte, nötig für Tempo 60 sei der Originalrahmen mit Rahmennummer.