Seit drei Wochen läuft der Prozess gegen den Alemannia-Hooligan Jens B. (35) aus Herzogenrath, und am Ende des Verhandlungstages am Dienstag war der Prozess dort angelangt, wo er eigentlich hätte beginnen sollen. Mit der Feststellung nämlich, dass gegen Jens B. nicht wegen versuchten Mordes, sondern wegen Landfriedensbruchs verhandelt wird, begangen am 25. Mai 2019 im Bonner Nordpark, wo Alemannia Aachen damals das Mittelrhein-Pokalfinale gegen Fortuna Köln 3:1 gewann. Doch die Vertreterin der Aachener Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwältin Jutta Breuer, sieht die ganze Sache völlig anders.