Dass bei kreisfreien Kommunen mit Blick auf die Schlüsselzuweisungen der Landesregierung eine höhere Steuerkraft vorausgesetzt wird, sei ein – aus juristischer Sicht – zulässiges Differenzierungskriterium. Ob es gerecht sei, habe das Verfassungsgericht nicht zu bewerten, so die Auffassung der Richter, die ihre Entscheidung mit fünf zu zwei Stimmen fällten. Wuppertal und die anderen sieben kreisfreien Städte hatten beklagt, dass sie dadurch finanziell benachteiligt, kleinere Städte und Gemeinden indessen bevorzugt würden. Der Wuppertaler Kämmerer Thorsten Bunte zeigte sich enttäuscht von dem Urteil aus Münster. „Wir müssen nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, die wir sehr genau analysieren werden.“