Berlin – Er hatte sich einbürgern lassen und huldigte dann der Hamas auf Instagram: ein Palästinenser namens Abdallah, der schon als Baby nach Deutschland gekommen war. Jetzt ziehen die Berliner Behörden Konsequenzen.

Das Landesamt für Einwanderung (LEA) hatte angekündigt, den Fall zu prüfen. Abdallah hatte 4 Wochen Zeit, um sich mit seinem Anwalt zur Sache zu äußern.

Seinen deutschen Pass verliert der Palästinenser jetzt wieder

Seinen deutschen Pass verliert der Palästinenser jetzt wieder

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Wie BILD jetzt aus Kreisen der Sicherheitsbehörden erfuhr, wird die Einbürgerung offiziell rückgängig gemacht. Der Rücknahmebescheid geht dem Palästinenser in den nächsten Tagen zu. Heißt: Abdallah verliert seinen deutschen Pass wieder. Das Bezirksamt zieht den Pass also ein und korrigiert den Meldesatz. Nach BILD-Informationen wird Abdallah durch die Rücknahme nicht staatenlos – laut Gesetz wäre aber auch das möglich. Ab Zustellung des Bescheids hat er 4 Wochen Zeit, um dagegen Widerspruch einzulegen.

Diesen Post setzte der frisch Eingebürgerte nur einen Tag später ab

Diesen Post setzte der frisch Eingebürgerte nur einen Tag später ab

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Was war passiert?

Nur einen Tag nach seiner Einbürgerung postete der junge Mann auf Instagram ein Foto von zwei Kämpfern der Terrormiliz Hamas mit einer Palästina-Flagge. Die Bildunterschrift: „Heros of Palestine“ (Deutsch: Palästinas Helden) mit einem grünen Herz versehen. Nach BILD-Informationen nahm Abdallah außerdem nach dem 7. Oktober 2023 mehrfach an Israel-Hass-Demos teil, wurde von der Polizei abgeführt.

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Vor einer Einbürgerung wird nach Paragraf 11 des Staatsangehörigkeitsgesetzes eigentlich unter anderem durch die Verfassungsschutzbehörden akribisch geprüft, ob der Antragsteller vorbestraft ist und er sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dem Schutz jüdischen Lebens bekennt. Dazu muss auch eine Loyalitätserklärung abgegeben werden. Die Behörden werten die Erklärung in Kombination mit dem Instagrampost daher als Falschaussage.

Einbürgerung kann 10 Jahre zurückgenommen werden

Das Staatsangehörigkeitsgesetz regelt seit dem 5. Februar 2009, dass erschlichene Einbürgerungen rückgängig gemacht werden können. 2019 wurde die Frist zur Rücknahme sogar von 5 auf 10 Jahre erhöht. Laut Bundesverwaltungsamt wurde seit 2015 in 1.228 Fällen die Einbürgerung nachträglich zurückgenommen (Stand: 24. September 2025).

Weitere Gründe für eine Rücknahme der Einbürgerung: der Kampf für eine terroristische Vereinigung, verschwiegene Ermittlungsverfahren, gefälschte Sprachzertifikate, arglistige Täuschung, Bestechung und Drohung.