Auf dem Bildschirm eines Smartphones ist die REWE-App mit dem Bonus-Bereich geöffnet.

Stand: 19.11.2025 17:38 Uhr

Um beim Einkaufen Geld zu sparen, können REWE-Kunden per App Coupons sammeln. Verbraucherschützer warnten in bestimmten Fällen vor Irreführung. Ein Gericht hat dem jetzt stattgegeben.


Susanna Zdrzalek

Eine bestimmte Flasche Sekt kaufen und einen Bonus-Coupon im Wert von zwei Euro bekommen: Dies ist eins von vielen Angeboten, die täglich in der REWE-App auftauchen. Am 29. Dezember 2024 hat REWE sein Bonus-Programm an den Start gebracht. Kundinnen und Kunden, die in der App angemeldet sind, können Bonus-Guthaben direkt in Euro sammeln und das Geld dann an der Kasse einlösen.

Das Problem: Nicht immer wird in der App angezeigt, wie viel das mit Bonus-Coupons beworbene Produkt tatsächlich kostet. Damit verstoße REWE gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, findet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Sie reichte bereits Anfang des Jahres dagegen vor dem Landgericht Köln Klage ein. Dieses gibt der Verbraucherzentrale nun Recht

Mit der App können REWE-Kunden beim Supermarkteinkauf sparen.

Tatsächliche Sparquote muss ersichtlich sein

Laut Landgericht Köln handelt unlauter, wer einen Verbraucher irreführt, indem er ihm eine wesentliche Information vorenthält, die der aber benötige, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen. Das sei im Fall der in der REWE-App mit Boni beworbenen Produkte, deren Preis nicht ersichtlich ist, gegeben.

Christine Steffen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen begrüßt das Urteil. Verbraucher würden durch solche Bonus-Werbung womöglich dazu verleitet, ein Produkt zu kaufen, das sie sonst im Regal liegengelassen hätten. „Ich muss am Ende wissen, ob das ein guter Preis ist oder nicht. Wenn mir ein Rabatt über 30 Prozent gewährt wird, aber eine Woche vorher hat der Händler den Preis des Produkts extra hochgesetzt, dann beträgt der Vorteil vielleicht nur wenig Cent, und ich werde in die Irre geführt“, sagt Steffen. 

Langfristige Beziehungen zu Kunden

REWE selbst erklärte beim Start des Bonus-Programms, es gehe darum, teilnehmende Kundinnen und Kunden gezielt für ihren Einkauf zu belohnen: „Wir setzen auf neueste Technologie für personalisierte Angebote. Unser Ziel ist es, stabile langfristige Beziehungen zu unseren Kundinnen und Kunden auf- und auszubauen.“

Doch auch diese personalisierten Angebote sieht die Verbraucherzentrale kritisch, und zwar nicht nur bei REWE, sondern auch bei anderen Lebensmittelhändlern wie zum Beispiel Lidl. Oft würden mehr Daten gesammelt als notwendig, und nicht immer würden die Händler das transparent genug machen.

Verbraucherschützerin Steffen gibt zu bedenken: „Solche Apps sind nicht kostenlos. Verbraucher geben sehr viele persönliche Informationen bei der Nutzung Preis – weil sie Daten gezielt eingeben und weil sie sich Produkte anschauen.“

„Ohne Kundendaten läuft gar nichts“

Andererseits sei es heutzutage unerlässlich, dass auch der stationäre Handel auf Apps setzt, sagt Handelsexperte Gerrit Heinemann. „Ohne Kundendaten läuft in Zukunft gar nichts. Da kann man kein Online-Marketing machen, keine lokalen Angebote für Kunden kreieren, also all das, was der Online-Handel längst tut.“

Und es gehe auch darum, sich gegen die anderen Konkurrenten im Lebensmittelsektor durchzusetzen. Anders als früher, als es noch eine starke Kundenbindung im Lebensmittelhandel gegeben habe, müssten Aldi, Lidl, Edeka oder REWE heute stärker darum kämpfen, die Menschen in ihren Supermarkt zu locken, sagt Kai Hudetz vom Institut für Handel Köln. Eine Möglichkeit dafür seien Apps. „Und hier geht es am Ende darum, wer den größten Mehrwert für den Kunden bietet“, sagt Hudetz. 

REWE will Urteil sorgfältig analysieren

Dass REWE nun in einem konkreten Fall vor Gericht gelandet ist, zeige allerdings, dass das Unternehmen in der Umsetzung nicht sauber genug gearbeitet habe, findet Handelsexperte Hudetz. Von REWE selbst heißt es heute: „Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis und analysieren es sorgfältig. Auf dieser Basis werden wir die für uns notwendigen Schritte ableiten.“ Noch ist das Urteil des Landgerichts Köln nicht rechtskräftig.