
AUDIO: Besaß er jugendpornografisches Material? Betreuer verdächtigt (1 Min)
Stand: 19.11.2025 15:42 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt derzeit gegen einen Jugendbetreuer einer Ortsfeuerwehr in Hannover. Der 46-Jährige steht unter Verdacht, jugendpornografisches Material besessen zu haben.
Wie die Stadt Hannover am Mittwoch dem NDR Niedersachsen bestätigte, war der Mann bei der Ortsfeuerwehr Davenstedt als Betreuer aktiv. Bereits Anfang Oktober sei die Wohnung des Verdächtigen durchsucht und Datenträger beschlagnahmt worden, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Diese werden einer Sprecherin zufolge nach verdächtigem Material durchsucht. Hinweise darauf, dass sich der Mann sexuell an Jugendlichen vergangen hat, gebe es nicht. Ermittelt werde wegen des Verdachts des Besitzes von Missbrauchsabbildungen. Zuerst hatte die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ berichtet.

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Jugendbetreuer bekleidete offenbar höheres Amt
Der Feuerwehrmann sei nach dem Bekanntwerden der Ermittlungen Anfang Oktober unmittelbar von seinen Aufgaben entbunden worden, sagte ein Sprecher der Stadt Hannover. Auch aus dem Ehrenbeamtenverhältnis sei er entlassen worden. Dem Sprecher zufolge zeigt ein Ehrenbeamtenverhältnis, dass der Mann eine höhere Funktion inne hatte und kein einfaches Mitglied der Feuerwehr war.
Hinweis auf Jugendbetreuer kam aus den USA
Das „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC) gab laut Staatsanwaltschaft den entscheidenden Hinweis. Allein im Jahr 2024 gingen laut Bundeskriminalamt 205.728 Hinweise des NCMEC auf mögliche strafbare Handlungen in Deutschland ein. Die Nicht-Regierungsorganisation verfolgt eigenen Angaben zufolge diese digitalen Spuren zurück zu den Computern von Verdächtigen. Daraufhin sei das Landeskriminalamt informiert und der Fall von dort nach Hannover überstellt worden, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Bislang gelte für den 46-Jährigen die Unschuldsvermutung. Sollte sich der Verdacht gegen ihn jedoch bestätigen, drohen dem Mann laut Staatsanwaltschaft bis zu zwei Jahre Gefängnis.
Schwierige Begriffe: Kinderpornografie und Missbrauch
- Kinderpornografische Inhalte sind die Darstellung einer sexuellen Handlung von, an oder vor einer Person unter 14 Jahren oder die sexuell aufreizende Darstellung eines Kindes. Der Herstellung solcher Darstellungen liegt ein realer, oft schwerer sexueller Missbrauch zugrunde. Delikte zu diesem Straftatbestand werden mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis maximal zehn Jahren (§ 184b Absatz 1 StGB) bestraft. (Quelle: BKA)
- Der Besitz oder das Abrufen kinderpornographischer Inhalte, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird nach § 184b Absatz 3 StGB mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (Quelle: Bundesamt für Justiz)
- Die Aufarbeitungskommission, die sexuellen Kindesmissbrauch in Deutschland unabhängig aufarbeitet, kritisiert die Bezeichnung: Kinderpornografie sei ein verharmlosender und ungenauer Begriff für Missbrauchsdarstellungen von Kindern auf Fotos, in Filmen und Texten. Der Begriff vermag darüber hinwegtäuschen, dass jede derartige Darstellung eine schwere Straftat ist, so die Kommission.
- Der Verein „Wendepunkt“ betont, dass bei der Herstellung von Pornografie die Teilnahme in der Regel freiwillig sei. Dafür könne bei Videos oder Fotos, auf denen sexuelle Handlungen mit Kindern gezeigt würden, nicht die Rede sein. Auch der Begriff „Missbrauch“ sei nicht angebracht – er schließe ein, dass es im Umkehrschluss so etwas wie einen zulässigen Gebrauch von Kindern geben könne. Stattdessen solle der Begriff „sexuelle Gewalt“ genutzt werden, weil sexuelle Handlungen mit Kindern nichts anderes seien.
- Die Polizei hingegen verwendet den Begriff „Kinderpornografie“ neben Formulierungen wie „Abbildungen von sexuellem Missbrauch von Kindern“ oder „Darstellung von sexueller Gewalt“, da der Begriff im Strafgesetzbuch als Tatbestand verankert ist. (Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes)

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Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Regional Hannover | 19.11.2025 | 15:00 Uhr