Essener drohen bis zu drei Jahre Haft
Prozess: Jäger erschießt Pferd statt Wildschwein
19.11.2025 – 11:10 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Haflinger (Symbolbild): In Oberhausen steht ein Jäger vor Gericht, der ein Pferd erschossen hat. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Anja Juli)
Ein 27-jähriger Jäger aus Essen muss sich vor Gericht verantworten, weil er eine Haflingerstute erschossen hat. Der Mann behauptet, das Pferd mit einem Wildschwein verwechselt zu haben.
Ein 27-jähriger Jäger hat Anfang 2024 nachts aus knapp 60 Metern Entfernung auf die Haflingerstute Edda gefeuert und das Tier tödlich verletzt. Das Pferd stand zum Zeitpunkt des Schusses auf einer Weide.
Der Mann aus Essen gab an, die Stute für ein Wildschwein gehalten zu haben. Seine Kugel traf das Tier im Unterkiefer und verursachte eine lebensbedrohliche Verletzung. Ein Tierarzt musste das Pferd später einschläfern.
Für die Besitzerin des Pferdes bleibt die Verwechslung unverständlich. Ein hellbraunes Pferd mit heller Mähne unterscheidet sich deutlich von einem dunklen, deutlich kleineren Wildschwein. Die Bottroperin konnte Wochen nach dem Vorfall im WDR-Interview noch immer kaum über den Verlust sprechen. „Sie hatte immer so ein Leuchten in den Augen, wie Sterne“, sagte sie unter Tränen. „Sie hat sich ja so lange gequält noch, sie ist fast verblutet. Und dieses Leuchten in ihren Augen, das war weg.“
Die Kreisjägerschaft Oberhausen wollte den Fall nicht direkt kommentieren. Sie betonte jedoch grundsätzliche Pflichten eines Jägers vor einem Schuss: Er muss das Ziel klar identifizieren, gute Sicht haben und das Tier mit einem Schuss töten können. Bei Fehlschüssen müsse ein Jäger das verletzte Tier durch einen Gnadenschuss von seinen Qualen befreien. Der Angeklagte unterließ dies.
Die Staatsanwaltschaft Duisburg klagt den Mann wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz an. Ihm drohen bis zu drei Jahre Haft. Das Gericht prüft zudem, ob der 27-Jährige seinen Jagdschein behalten darf.
