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Anbieter von Betriebssystemen wie Microsoft, Apple oder Google müssen künftig sicherstellen, dass diese eine „Jugendschutzvorrichtung“ haben. Damit sollen Pornofilter schon auf der elementaren Ebene von PCs, Laptops, Smart-TVs, Spielekonsolen und Smartphones installiert und eine Alterskennzeichnung für Webseiten und Apps eingeführt werden. Das sieht die jüngste Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) vor, den die Parlamente der Länder nach dem Einlenken Brandenburgs am Mittwoch mit dem 6. Medienänderungsstaatsvertrags verabschiedet haben.
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Kern der seit Jahren umkämpften JMStV-Novelle, auf die sich die Ministerpräsidenten schon vor knapp einem Jahr einigten: Endgeräte, die üblicherweise auch von Minderjährigen genutzt werden, sollen per Knopfdruck von den Eltern mit Filtern auf Betriebssystemebene in einen Kinder- oder Jugendmodus versetzt werden können. Ziel ist es, den Nachwuchs im Internet vor nicht altersgerechten Inhalten wie Pornos, Gewalt, Hass, Hetze und Falschinformationen zu bewahren.
Das Nutzen gängiger Browser wie Chrome, Firefox oder Safari wird im Spezialmodus nur noch möglich sein, sofern diese über „eine gesicherte Suchfunktion“ verfügen oder ein ungesicherter Zugang individuell und in abgesicherter Weise freigeschaltet wird. Generell soll die Anwendung von Browsern und Programmen „individuell und in abgesicherter Weise ausgeschlossen werden“ können. Nur Apps, die selbst über ein anerkanntes Jugendschutzprogramm oder ein vergleichbares geeignetes Mittel verfügen, werden unabhängig von der voreingestellten Altersstufe zugänglich sein.
Finanzsperren und Aus für Spiegeldomains
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bezeichnet das Filterverfahren als „One-Button-Lösung“. Diese solle es Eltern ermöglichen, „Geräte mit nur einem Klick altersgerecht abzusichern“. Der neue Betriebssystemansatz trete spätestens am 1. Dezember 2027 in Kraft. Bei Geräten, die bereits produziert werden, gilt ab der Bekanntgabe der Entscheidung über das Greifen der Bestimmung eine Übergangsfrist von drei Jahren für die Umsetzung der Softwarevorrichtung. Bereits in Verkehr gebrachte Apparate, deren Betriebssysteme nicht mehr aktualisiert werden, bleiben außen vor.
Dem Umgehen von Sperrverfügungen durch Erotik-Portale wie xHamster, Pornhub, YouPorn oder MyDirtyHobby mithilfe sogenannter Mirror Domains – also der Verbreitung des identischen Inhalts unter einer nur minimal geänderten Webadresse – wollen die Länder mit der Reform ebenfalls einen Riegel vorschieben. Damit eine Seite als Mirror Page behandelt und ohne neues Verfahren rasch blockiert werden kann, muss sie im Wesentlichen denselben Inhalt wie das bereits gesperrte Original aufweisen.
Die Landesmedienanstalten können künftig zudem Finanzdienstleistern und Systembetreibern den Zahlungsverkehr mit Anbietern auch im Ausland untersagen. So wird es den Medienwächtern etwa möglich, über Banken Bezahlvorgänge der Nutzer von Erotik-Portalen per Kreditkarte auszusetzen. Ein Vorgehen gegen die Inhalteanbieter selbst ist zuvor nicht erforderlich. Die Kontrolleure müssen unzulässige Angebote bei den Zahlungsdienstleistern nur namentlich benennen.
Hersteller von Betriebssystemen, Tech-Verbände und die Free Software Foundation Europe (FSFE) kritisieren den Gesetzesentwurf scharf. Sie halten vor allem die Filtervorschrift für technisch und praktisch nicht umsetzbar sowie für rechtlich mehr als fragwürdig.
(nie)
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