Zwei Männer wurden festgenommen, während die britische Betrugsbehörde wegen Betrugs und Geldwäsche gegen ein millionenschweres Kryptowährungsschema ermittelt. „Basis Markets“ hatte 2021 mehr als 24 Millionen Euro für einen Krypto-Hedgefonds eingesammelt, doch im Jahr darauf das Projekt eingestellt, ohne Anleger auszuzahlen. Erfreulich ist dagegen, dass Googles Quick Share und Apples AirDrop jetzt zusammenarbeiten für die kabellose Übertragung von iPhones und Android-Handys. Damit lassen sich Bilder und Videos unkompliziert zu Freunden in der Nähe transferieren, egal ob sie iPhone oder Android nutzen, zunächst aber nur für Pixel 10. Derweil ist die Bundesnetzagentur im Streit um die Vergabe von 5G-Lizenzen vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Denn das Verfahren der ersten Frequenzauktion der Bundesrepublik ist nicht sauber verlaufen. Ein jahrelanger juristischer Disput endet damit. Über die Folgen darf die Bundesnetzagentur nun selbst entscheiden – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Die britische Strafverfolgungsbehörde Serious Fraud Office (SFO) untersucht im Zusammenhang mit einem gescheiterten Krypto-Investmentprogramm namens „Basis Markets“ mutmaßliche Straftaten wie Betrug und Geldwäsche. Das Unternehmen hatte umgerechnet 24,3 Millionen Euro von Investoren eingesammelt. Es ist die erste große Untersuchung zu Betrug im Zusammenhang mit Kryptowährungen durch die Behörde. Im Rahmen der Untersuchung führten die Ermittler Razzien in Räumlichkeiten in West Yorkshire und London durch und verhafteten zwei Männer. Diese wurden wegen des Verdachts auf mehrfachen Betrug und Geldwäsche festgenommen. Welche Funktion sie innerhalb des Kryptowährungsschemas innehatten, wurde nicht mitgeteilt zu „Basis Markets“: Britische Behörde untersucht Zusammenbruch eines Kryptofonds.
Nutzer von Android-Smartphones greifen üblicherweise auf Messaging-Apps zurück, wenn sie etwa Bilder oder Videos an iPhone-Besitzer senden wollen, selbst wenn sie sich in unmittelbarer Nähe befinden. Bei anderen Android-Handys ist dies mit „Quick Share“ möglich, vergleichbar mit Apples AirDrop. Doch jetzt erweitert Google diese Android-Systemfunktion um die Zusammenarbeit mit Apples Ökosystem, sodass Dateien nun auch vom Android-Handy direkt und kabellos zum iPhone geschickt werden können – und umgekehrt. Zunächst ist das erweiterte Quick Share für Smartphones der Pixel-10-Serie verfügbar. Wann diese Funktion auf weitere Android-Geräte ausgedehnt wird und ob der Datentransfer auch für macOS kommt, erwähnt Google bislang nicht: Google erlaubt den direkten Datenaustauch von iPhone und Android-Smartphones.
Quick Share auf Android-Handy mit AirDrop auf iPhone
(Bild: Google)
Die Bundesnetzagentur ist mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Damit ist ein jahrelanger Streit juristisch entschieden. Es war die erste Frequenzauktion der Bundesrepublik, bei der ausdrücklich auch 5G-Lizenzen vergeben wurden: Zwischen März und Juni 2019 wurden durch die Bundesnetzagentur an vier Mobilfunknetzbetreiber Blöcke im Bereich von 2 und 3,6 Gigahertz vergeben. Deutsche Telekom, Vodafone, Telefonica und erstmals auch 1&1 Drillisch lieferten sich dabei ein Bietergefecht, an dessen Ende 6,55 Milliarden Euro gezahlt wurden. Doch das Verfahren dazu war nicht sauber, wie das Verwaltungsgericht Köln im vergangenen Jahr festgestellt hat. Es war nicht unabhängig genug von politischer Einflussnahme. Das ist jetzt bestätigt: 5G-Auktion 2019 endgültig rechtswidrig.
Mona TeleICU von Clinomic soll für eine bessere Datenverfügbarkeit in der Telemedizin sorgen und die teleintensivmedizinische Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg ermöglichen. Die Plattform ist als zugelassenes Medizinprodukt der Risikoklasse IIa zertifiziert. Sie nutzt Ende-zu-Ende-verschlüsselte Peer-to-Peer-Verbindungen für den sicheren Datenaustausch in Echtzeit. Anders als herkömmliche Video- oder Konferenzsysteme überträgt Mona dabei nicht nur Audio und Video, sondern auch medizinische Daten direkt aus angeschlossenen Systemen. So entsteht eine vollständige Sicht auf alle relevanten Patienteninformationen, unabhängig vom Standort: Aachener Projekt Mona stellt Teleintensivmedizin für Europa bereit.
Ein Klick zu schnell, ein gespeicherter Account, ein Umzug, schon ist es passiert: Die Online-Bestellung geht an die falsche Adresse. Meist gibt es zwar eine Karenzzeit, in der man selbst Änderungen oder Stornierungen vornehmen kann. Noch besser kontrolliert man aber direkt vor dem Klick auf den Kaufen-Button noch einmal die Lieferadresse. Wer eine falsche Adresse bemerkt, sollte sofort handeln und am besten den Händler anrufen und parallel versuchen, die Adresse online zu ändern. Solange der Händler das Paket noch nicht an den Versanddienstleister übergeben hat, ist ihm eine Adressänderung zumutbar, sodass dieser weiterhin in der Pflicht steht. Wie Kunden ihr Recht auf bestehende Verträge am besten einfordern, klären wir im c‘t-Podcast Vorsicht Kunde: Vertragskonditionen gelten nach Fehllieferung weiter.
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Auch noch wichtig:
(fds)
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