Kritik an Klinik-Sparpaket

Bundesrat stoppt Gesetz für Krankenkassenbeiträge

Aktualisiert am 21.11.2025 – 15:18 UhrLesedauer: 2 Min.

Das Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge schafft es nicht durch den Bundesrat. Die Länder schicken das Gesetz in den Vermittlungsausschuss. Kritik gibt es an den Milliarden-Einsparungen bei den Kliniken.

Das Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge im neuen Jahr ist vorerst gestoppt. Der Bundesrat rief zu dem im Bundestag beschlossenen Gesetz mit Ausgabenbremsen für die Kliniken den Vermittlungsausschuss an.

Zuvor hatte es massive Kritik vonseiten der Länder gegeben. Parteiübergreifend lehnten mehrere Gesundheitsministerinnen und -minister eine in dem Paket vorgesehene Ausgabenbremse bei den Kliniken ab, die den Großteil der Einsparungen von insgesamt zwei Milliarden Euro einbringen soll.

Der baden-württembergische Ressortchef Manfred Lucha (Grüne) monierte, dass dies einseitig zulasten der Krankenhäuser gehe. Hessens Ministerin Diana Stolz (CDU) warnte vor einer dauerhaften finanziellen Schwächung des Krankenhauswesens auch über das kommende Jahr hinaus.

Die Abstimmung darüber, ob der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene Gesetz in den Vermittlungsausschuss schickt oder dennoch billigt, war zunächst auf das Ende der Sitzung verschoben worden. Hintergrund war, dass die Bundesregierung mit Blick auf die Einwände der Länder eine Erklärung erarbeiten wollte, die noch während der Sitzung in der Länderkammer zu Protokoll gegeben werden soll.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Georg Kippels (CDU), appellierte noch an die Länder, auf den Vermittlungsausschuss zu verzichten. Sonst könne dringend benötigte Zeit verloren gehen. Die Krankenkassen bräuchten jetzt ein klares Signal, dass sie sich beim Festsetzen ihrer Zusatzbeiträge für 2026 auf die geplanten Maßnahmen verlassen können.

Die Länder-Kritik richtet sich gegen Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro bei den Kliniken, mit denen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) den Druck zu erneuten Anhebungen der Zusatzbeiträge zum 1. Januar 2026 auflösen will. Dazu soll der Anstieg der Klinik-Vergütungen 2026 auf die tatsächlichen Kostensteigerungen begrenzt werden. Die gesetzlichen Kassen warnen aber vor dennoch absehbaren Erhöhungen der Zusatzbeiträge im nächsten Jahr.