Brian E. wurde 2018 wegen schwerem Landfriedensbruch zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung von einem Jahr und vier Monate verurteilt. Er war mit rund 200 Neonazis im Januar 2016 in den Leipziger Stadtteil Connewitz gezogen. Die Gruppe hatte dort Geschäfte, Wohnhäuser und Gastronomische Einrichtungen gezielt zerstört – es entstand ein Gesamtschaden von 113.000 Euro.

E. soll zudem zwei Hakenkreuze sowie eine Schwarze Sonne auf seinem Oberkörper tätowiert haben. Auf einem Kampfsportevent posierte E. oberkörperfrei, ein Foto davon soll am 2. Juni 2019 veröffentlicht worden sein ­– diese Fotografie wurde einem Gericht in Österreich vorgelegt, allerdings wurden weitere Ermittlungen diesbezüglich eingestellt, weil E. argumentierte, dass es sich bei den Tattoos um Symbole aus der nordischen Mythologie handelte.

2020 beschloss das Oberlandesgericht Dresden, E. trotz alledem nicht von seinem juristischen Vorbereitungsdienst auszuschließen. Sein Recht, den Beruf frei zu wählen, gewichtete das Gericht stärker als den Zweifel an seiner Verfassungstreue. In der Laufbahn zum Juristen wird nach dem Studium und dem ersten Staatsexamen in der Regel ein Referendariat absolviert. Für das Referendariat in Sachsen wird man als Angestellter des Landes Sachsen beschäftigt. Das Oberlandesgericht Dresden ist für die Ausbildung zuständig und entscheidet damit über Bewerbungen.

Es gibt weitere vergleichbare Fälle mit Juristen, die durch rechte Gesinnung oder rechte Straftaten auffallen und dennoch in Sachsen nicht vom Referendariat ausgeschlossen wurden: auch Matthias B., der laut Medienberichten Mitglied der rechtsextremen Kleinstpartei »der III. Weg« und ehemaliger Funktionär der NPD gewesen sein soll, durften seine Ausbildung zum Volljuristen in Sachsen weiterführen.

Aktuell gibt es einen ähnlich gelagerten Fall: John Hoewer wurde für das Referendariat bereits in Rheinland-Pfalz wegen mangelnder Verfassungstreue abgelehnt. Er ist rechter Aktivist, ehemaliges Vorstandsmitglied des Vereins »Ein Prozent e.V. «und soll Verbindungen zur »Identitären Bewegung« haben. Anfang 2025 soll er sich dann in Sachsen beworben haben und wurde nach mehreren Anläufen und dem Einschalten des sächsischen Oberverwaltungsgerichts nun zum Referendariat zugelassen.

E. soll nach dem Abschluss seiner Ausbildung nun bei dem Leipziger Anwalt Arndt Hohnstädter arbeiten. Hohnstädter galt als einer der Mitorganisatoren für Legida (Pegida-Ableger Leipzigs), soll laut der taz vor Gericht für die NPD tätig gewesen sein und ist in Leipzig als rechter Szeneanwalt bekannt. Dass E. nun für ihn arbeitet, ist dem bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis zu entnehmen. Auf die telefonische Nachfrage wollte sich Hohestädter nicht zu dem Fall äußern.