Münster – Eine 78-jährige Frau suchte vergeblich Hilfe bei der Bundespolizei, um ein Schließfach im Hauptbahnhof Münster zu öffnen.

Stattdessen führte ihr Weg direkt in die Justizvollzugsanstalt. Die Seniorin hatte eine Geldstrafe von 625 Euro wegen Unterschlagung nicht gezahlt. Das Amtsgericht Paderborn hatte sie im August 2024 verurteilt. Da sie die Summe nicht begleichen konnte oder wollte, muss sie nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwölf Tagen antreten.

Dieser Text basiert auf einer offiziellen Behörden-Information und wurde mit Hilfe von KI erstellt.