Jeden Freitagnachmittag, kurz nachdem die letzte Schulglocke verklingt, leeren sich die Schulgebäude. Schülerinnen und Schüler strömen aus den Klassenzimmern, Schulranzen auf dem Rücken, Gespräche hallen noch durch die Flure. Dann übernehmen die Reinigungskräfte: Eimer klappern, Staubwedel wirbeln. Am Ende dreht sich der Schlüssel im Schloss – und die Räume bleiben, oft bis Montag, verschlossen. Das änderte sich zum laufenden Schuljahr – als Einnahmequelle für Schulen.
Wenig Geld für die Behörde – relevant für die Schulen
Im März forderten die Fraktionen der Regierungskoalition den Senat auf, selbstständige Schulen zu stärken. Die Antragsteller bemängelten, dass Schulen zwar ihre Räume an Dritte vermieten konnten, die Gebühr dafür aber in den allgemeinen Haushalt der Bildungsbehörde floss.
In der Vergangenheit pendelten die Einnahmen durch Raumüberlassungen zwischen 10.000 und 15.000 Euro, erklärt Patricia Brandt, Sprecherin des Senators für Bildung, Mark Rackles. 2024 nahmen Bremer Schulen 12.592 Euro zusätzlich ein. Peanuts für die Bildungsbehörde, deren Haushaltsbudget mehrere hundert Millionen Euro beträgt. Für Schulen können Beträge selbst in dieser Größenordnung allerdings nützlich sein.
Unterschied zwischen Schulräumen und Sporthallen
Bei der neuen Regelung geht es jedoch ausschließlich um die Vermietung von Schulräumen. Sporthallen, die von Sportvereinen privat genutzt werden, werden weiterhin über das Sporthallenmanagement des Landessportbundes vergeben. Auch diese Einnahmen flossen in den Haushalt der Behörde. Wie viel Miete Schulen für die Nutzung ihrer Räume erheben dürfen, ist einheitlich geregelt, heißt es in einer Deputationsvorlage.
Die Konditionen der Mietverträge seien „nach Nutzergruppen und Förderungswürdigkeit abgestuft“. „Die Stärkung erfolgt dadurch, dass die Einnahmen das Schulbudget erhöhen und die Schulen direkt über die Einnahmen verfügen können und im Sinne der Schule einsetzen können“, so Brandt.
Schulen für die Nachbarschaft öffnen
„Es kann einen wertvollen Aspekt haben, Schulräume auch nach Unterrichtsschluss für die Nachbarschaft zu öffnen“, meint auch Christopher Hupe, Sprecher der Grünen in der Deputation für Kinder und Bildung. Allerdings müsse eine solche Vermietung für die Schule auch leistbar sein. Zusätzlicher bürokratischer Aufwand könne zu einer Überlastung des Personals führen, da für diese Aufgaben keine weitere Zeit zur Verfügung gestellt werde, so Hupe weiter. Wie sich die Vermietung auswirkt, müsse künftig, auch durch die Deputation, überprüft werden, bemerkt Hupe.
Eine entgeltliche Vermietung erzwingt die neue Leitlinie allerdings nicht. Es sei lediglich eine Chance, das eigene Budget zur stärken. Die Schulen dürfen ihre Räume außerhalb der Schulnutzung weiterhin auch anderen kostenfrei überlassen. Ob gegen Geld oder umsonst – das Hausrecht liegt bei den Schulen. Wen sie in ihre Räume lassen, bleibt im Ermessensspielraum der Bremer Schulleiterinnen und Schulleiter.