Ein 20-Jähriger aus Monheim muss sich vor dem Landgericht Düsseldorf wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und räuberischer Erpressung in drei Fällen am 6. und 9. August 2025 in Düsseldorf-Hellerhof verantworten. Der geständige Angeklagte wurde den Richterinnen aus der Haft vorgeführt. Die vom Amtsgericht Langenfeld verhängte Strafe von zwei Jahren und acht Monaten verbüßt er derzeit wegen ähnlicher Delikte. Im Register des jungen Mannes stehen bereits Einträge wegen Diebstahls, Unfallflucht, Urkundenfälschung und Körperverletzung. Nun kommen weitere Taten hinzu, die sein Strafmaß noch einmal erhöhen könnten, wie sein Verteidiger anmerkte. Auch die Vorsitzende Richterin sagte: „Sie können jetzt nicht mehr mit Bewährung rechnen.“ Es habe einige Chancen gegeben, die jedoch ohne Wirkung geblieben seien.