Eine der wichtigsten Neuerungen in der EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, kurz EPBD) ist Artikel 9 (2): Er verpflichtet die Mitgliedsstaaten, den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch ihres gesamten Wohngebäudebestands bis 2030 um mindestens 16 Prozent zu senken – und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 Prozent, jeweils im Vergleich zu 2020. Davon sollen mindestens 55 Prozent durch Renovierung der ineffizientesten Wohngebäude (Worst Performing Buildings, kurz WPB) erreicht werden, das sind die 43 Prozent der Wohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. In der Studie „Umsetzung der Energieeinspar-Anforderungen im Wohngebäudebestand nach Art. 9 (2) der EU-Gebäuderichtlinie“ haben Forschende des Wuppertal Instituts nun untersucht, wie sich diese Anforderungen in Deutschland klimapolitisch zielsicher, energiepolitisch sinnvoll und zugleich sozial gerecht umsetzen lassen.

Erstes Ergebnis: Nicht nur zum Erreichen der Energieeinspar-Ziele nach Art. 9 (2) EPBD ist es erforderlich, zusätzliche Maßnahmen in einem ambitionierten Politik-Mix umzusetzen, sondern auch für alle anderen Ziele der Energie- und Klimapolitik. Die Forschenden schlagen eine Methode vor, um die WPB zu identifizieren. Danach wären Gebäude über einem Schwellenwert von etwa 220 kWh pro Quadratmeter und Jahr – das liegt mitten in der aktuellen Energieeffizienzklasse F – als WPB einzuordnen. Für jedes vor 1983 gebaute Gebäude sollte geprüft werden, ob es zu den WPB gehört.

Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung von Artikel 9 (2) der EU-Gebäuderichtlinie

Als mögliche Maßnahmen zur Zielerreichung analysierten die Forschenden vor allem Verbesserungen der finanziellen Förderung und des Mietrechts, flächendeckende One-Stop-Shops, die praktische Unterstützung anbieten um Sanierungen schneller und kostengünstiger umzusetzen, sowie Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz einzelner Gebäude. Selbst wenn diese Mindestvorgaben aus praktischen Gründen nur für Wohngebäude und Wohnungen bei Eigentumsübergang eingeführt würden, sowie für Mehrfamilienhäuser in einem alleinigen Eigentum, ließen sich dadurch bis 2035 mittels wirtschaftlicher Investitionen rund zehn Prozent der Heizenergie im Gesamtbestand einsparen.

Die Studie steht über den untenstehenden Link kostenfrei zum Download bereit.