Die drakonischen App-Store-Regeln für In-App-Käufe könnten für Apple ein weiteres kostspieliges Nachspiel in Europa haben. Französische Verbraucherschützer werfen dem Konzern vor, durch seine Vorgaben Musik-Streaming-Abos anderer Anbieter künstlich verteuert zu haben. Eine Sammelklage soll dafür sorgen, dass französische iPhone-Nutzer, die einen Streaming-Dienst abonniert haben oder hatten, für die möglicherweise über Jahre zu viel gezahlten Beträge entschädigt werden, wie der Verband Consommation, Logement et Cadre de Vie (CLCV) am Montag mitteilte.
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Apple – Provision und Schweigegebot
Da Apple für In-App-Käufe digitaler Inhalte eine Provision von bis zu 30 Prozent einbehält und Anbietern zugleich lange strikt untersagt hat, auf günstigere Abomöglichkeiten etwa im Web zu verweisen, reichen Streaming-Dienste die Kosten gern an die Kunden durch. Schließt der Nutzer ein Abo bequem in der iOS-App ab, bezahlt er dadurch mitunter über 30 Prozent mehr – so auch in Deutschland seit Jahren etwa bei Deezer oder für YouTube Music. Große Streaming-Dienste wie Spotify haben Apples In-App-Kaufschnittstelle schon vor längerem aus ihren Apps geworfen, um keine Provision mehr zahlen zu müssen.
Apples Schweigegebot für App-Anbieter hat die EU-Kommission im vergangenen Jahr als kartellrechtswidrig eingestuft und eine Rekordstrafe in Höhe von 1,8 Milliarden Euro gegen den Konzern verhängt. „Apple hat ein Jahrzehnt lang seine beherrschende Stellung auf dem Markt für den Vertrieb von Musikstreaming-Apps über seinen App Store missbraucht“, lautet die Begründung für die hohe Geldbuße. Apple hat Berufung eingelegt und betonte im Anschluss, die Entscheidung beruhe „nicht auf geltendem Wettbewerbsrecht“. Parallel lockerte der Konzern das umstrittene Schweigegebot, sodass Apps inzwischen in der EU etwa auf billigere Angebote im Web verweisen dürfen. Wird ein solches externes Kaufangebot in der App verlinkt, gelten allerdings zusätzliche Bedingungen – und Apple fordert weiter eine Provision ein. Auch diesbezüglich läuft noch eine Untersuchung der EU-Kommission.
Verbraucherschützer: Doppelter Schaden für Kunden
Apples Regeln hätten nicht nur den Anbietern, sondern auch den Endkunden geschadet, argumentieren die Verbraucherschützer. Diesen sei durch die monatlichen Mehrkosten ein finanzieller Schaden entstanden sowie obendrein ein immaterieller Schaden, weil Apple Informationen blockiert und damit letztlich die Wahlfreiheit eingeschränkt habe. Alle französischen Apple-Nutzer, die zwischen 2011 und 2025 einen oder mehrere der Streaming-Dienste Deezer, Spotify, YouTube Music, Tidal oder Qobuz in der iOS-App abonniert haben, sollen deshalb eine Entschädigung erhalten, so die Forderung.
(lbe)
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