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Bebauungsplan LärchenwegDer Bebauungsplan Nr. 23/233 „Lärchenweg“ zeigt die geplanten Baufenster und Grünflächen des künftig reinen Wohngebiets im Ortsteil Fahrenhorst. © Gemeinde Stuhr

Der Bebauungsplan „Lärchenweg“ steht vor dem Abschluss: Nachdem der Fachausschuss dem Entwurf ohne Gegenstimme zustimmte, soll der Gemeinderat Mitte Dezember endgültig entscheiden.

Stuhr – Er steht kurz vor seiner endgültigen Verabschiedung, der Bebauungsplan Nr. 23/233 „Lärchenweg“. Am vergangenen Donnerstagabend empfahl der Ausschuss für Bauen und Ortsteilentwicklung im Stuhrer Rathaus einstimmig den Satzungsbeschluss. Die finale Entscheidung trifft Mitte Dezember der Gemeinderat.

Das Plangebiet umfasst den westlich des Lärchenwegs gelegenen, bereits bebauten Bereich und soll künftig als reines Wohngebiet ausgewiesen werden.

Stadtplaner Peter Schütte stellte den Ausschussmitgliedern die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vor. Der im September 2024 offengelegte Entwurf sieht ein Gebiet vor, welches sich am vorhandenen Gebäudebestand orientiert und lediglich moderate Anpassungen ermöglicht. Vorgesehen sind ein Vollgeschoss in offener Bauweise, Traufhöhen von 5,8 Metern sowie Firsthöhen bis acht Meter. Marginale bauliche Erweiterungen sind möglich, gleichzeitig werden zahlreiche Grünflächen festgesetzt, um den ortstypischen Charakter des Bereiches zu erhalten.

Mehrere Behörden hatten Stellungnahmen abgegeben, jedoch ohne grundlegende Einwände. Die untere Naturschutzbehörde verwies auf erforderliche Kompensationsmaßnahmen und eine Ergänzung des Biotoptypenplans, beides wurde in den Planunterlagen berücksichtigt. Die Fachdienste Bauordnung und Brandschutz verwiesen auf Löschwasserversorgung und Feuerwehrzugang. „Die berechneten Löschwassermengen reichen aus, weitere Erschließungsmaßnahmen sind nicht nötig“, erklärte Schütte.

Ein Thema sorgte im Ausschuss dennoch für Nachfragen: eine geringe Überschreitung der nächtlichen Lärmgrenzwerte. CDU-Ausschussmitglied Uwe Dierks zeigte sich irritiert. Schütte erläuterte, dass der Verkehrslärm der westlich verlaufenden Bundesstraße in einem kleinen Teilbereich nachts den Orientierungswert um ein Dezibel überschreite. Dieser Wert liege jedoch unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle. „Damit ist dies abwägungsfähig und hat keine Auswirkungen auf gesunde Wohnverhältnisse“, so der Stadtplaner.

Keine privaten Stellungnahmen

Auch die Hinweise des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie, der Harzwasserwerke sowie des Wasserversorgers wurden in den Plan eingearbeitet. Private Stellungnahmen gingen keine ein. Die Planzeichnung und textlichen Festsetzungen bleiben daher unverändert. Letztere regeln unter anderem die zulässigen Wohneinheiten, die Grundstücksentwässerung, Einschränkungen bei fossilen Brennstoffen sowie ortsbildgerechte Einfriedungen.

Für eine Zwischenbemerkung von AfD-Vertreter Michael Schnieder sorgte zudem der Hinweis der unteren Naturschutzbehörde auf ein Spannungsverhältnis zwischen Baumschutz und der gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht zu Photovoltaikanlagen. Schnieder begrüßte, dass dem Baumschutz Vorrang eingeräumt werde, verwies jedoch darauf, dass Bauherren künftig zwischen gesetzlichen Vorgaben und wirtschaftlicher PV-Nutzung abwägen müssten.

Am Ende stimmte das Gremium geschlossen für den Entwurf. Der Stuhrer Gemeinderat entscheidet am Mittwoch, 10. Dezember, ab 18 Uhr dann ebenfalls im Rathaus. Damit steht der Weg für den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans nun offen.