Eine Bundesrichterin hat die Strafanzeigen gegen den ehemaligen FBI-Direktor James Comey sowie gegen die Generalstaatsanwältin von New York, Letitia James, zurückgewiesen. Die Richterin entschied, dass die US-Staatsanwältin, die die Fälle einleiten sollte und von Präsident Donald Trump persönlich ausgewählt worden war, rechtswidrig ernannt worden war.
Bei dieser US-Staatsanwältin handelte es sich um Lindsey Halligan, eine frühere persönliche Anwältin Trumps. Sie war im September zur kommissarischen US-Staatsanwältin für den östlichen Bezirk von Virginia ernannt worden, um die Ermittlungen zu übernehmen – obwohl sie keine vorherige Erfahrung in der Strafverfolgung hatte.
Die Anklage gegen Comey bekam zuletzt viel Aufmerksamkeit, weil Kritiker darin ein mögliches Beispiel dafür sehen, wie auf Widersacher Trump und missliebige Personen gezielt Druck ausgeübt wird.
Comey war von 2013 bis 2017 Direktor der Bundespolizei FBI und zuvor zwei Jahre lang Vizejustizminister in der Regierung von George W. Bush. Der 64-Jährige ist ein prominenter Kritiker Trumps. Ende September hatte das US-Justizministerium mitgeteilt, Comey werde wegen „schwerwiegender Verstöße im Zusammenhang mit der Weitergabe sensibler Informationen“ strafrechtlich verfolgt.
Trump drohte Gegnern mit Rache
Konkret wird ihm zur Last gelegt, eine Untersuchung des Kongresses behindert und eine Falschaussage unter Eid gemacht zu haben. Er habe fälschlicherweise bestritten, dass er die Weitergabe geheimer Informationen an Medien autorisiert habe. Comey hatte nach der Verlesung der Anklageschrift auf nicht schuldig plädiert. Im Falle einer Verurteilung hätten ihm bis zu fünf Jahre Haft gedroht.
Trump hatte den damaligen FBI-Chef insbesondere wegen seiner Rolle bei den Ermittlungen zu russischer Einflussnahme auf die US-Präsidentschaftswahl 2016 wiederholt kritisiert. Comey hatte 2017 zu der Einflussnahme zu Trumps Gunsten ermittelt und war daraufhin vom Präsidenten entlassen worden.
© Lea Dohle
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Bereits im Wahlkampf hatte Trump seinen politischen Gegnern mit Rache gedroht. Wenige Tage vor der Anklageerhebung hatte Trump das von seiner Verbündeten Pam Bondi geführte Ressort öffentlich aufgerufen, gegen Comey und andere Widersacher vorzugehen. Anfang Oktober wurde auch die prominente Trump-Widersacherin und New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James angeklagt. Gegen sie hatte eine Grand Jury Anklage wegen mutmaßlichen Hypothekenbetrugs erhoben.
„Ich bleibe furchtlos“
Die Anwälte von Comey und James hatten ursprünglich beantragt, die Klagen jeweils rechtskräftig abzuweisen, was bedeuten würde, dass das Justizministerium sie nicht wieder einreichen kann. Bundesrichterin Cameron McGowan Currie entschied sich indes, die Klagen vorläufig abzuweisen, wodurch sie abermals angestrengt werden können. Ob oder wie das Justizministerium versuchen könnte, die Strafverfolgungen wieder aufzunehmen, ist jedoch unklar.
Die New Yorker Generalstaatsanwältin James zeigte sich in einer Reaktion erleichtert. „Der heutige Sieg erfüllt mich mit Zuversicht, und ich bin dankbar für die Gebete und die Unterstützung, die ich aus dem ganzen Land erhalten habe“, teilte die Demokratin mit. „Ich bleibe furchtlos angesichts dieser haltlosen Anschuldigungen, während ich jeden einzelnen Tag weiter für die Menschen in New York kämpfe.“
James Comey
USA
James Comey:
Schuldig im Sinne des Präsidenten
Nachrichtenpodcast:
Warum Trump den früheren FBI-Chef verfolgen lässt
James Comey:
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