Betreiber bemüht sich seit Jahren um mehr Flächen
Seine jetzige Pferdehaltung sei noch nicht optimal, gibt Deutrich zu. Aber es habe sich schon viel verbessert und er sei noch nicht fertig. „Wir haben mittlerweile etwa 14 Hektar Wiese für unsere Pferde.“ Seit Jahren bemühe er sich, mehr Platz für die Tiere zu schaffen.
Die Fläche am Schachtweg, um die es in dem Streit mit den Behörden geht, ist eher ein kleiner Auslauf. Dort steht mittlerweile ein provisorischer Unterstand und die Heuraufe ist überdacht. Auch tiergerechten stabilen Bodenbelag, sogenannte Paddock-Platten, habe Deutrich bereits besorgt.
Hufschmied und eigene Tierärztin regelmäßig da
Deutrich erläutert weiter, dass die Pferde alle vier bis sechs Wochen vom Hufschmied kontrolliert und gepflegt würden. Zudem sei eine Tierärztin regelmäßig vor Ort, um Impfungen durchzuführen und den Gesundheitszustand der Tiere zu überwachen. Die Pferde werden von „Vereinsmitgliedern und deren Familien bewegt und gepflegt“, so Deutrich.
Im Winter stehen die Pferde zehn Stunden draußen auf der Fläche direkt an der S-Bahn-Station „Markkleeberg-Gaschwitz“, denn die Wiesen sind zu dieser Zeit nicht nutzbar. Die restliche Zeit des Tages verbringen sie laut Deutrich im Stall. „Das bedeutet, dass unsere Pferde die Möglichkeit haben, abzutrocknen und sich abzulegen“, sagt er.
Derzeit hat „Fanny Farm“ etwa zehn Pferde, von denen einige zum Osterreiten in der Oberlausitz abgeholt worden waren. „Das ist ja auch ein Zeichen, da kann man auch nicht jedes Pferd nehmen“, meint Deutrich. Die Pferde seien ruhig, umgänglich und für jeden geeignet.
Landratsamt: Veterinäramt ist präventiv tätig
Eine Sprecherin des Landkreises Leipzig bestätigt auf Anfrage, dass kein Missbrauch am Tier oder Tierquälerei vorliege. Das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises sei mit Blick auf den Tierschutz präventiv tätig gewesen. „Da es im vorliegenden Fall immer wieder zu witterungsbedingten Verbesserungen kam, dauerte der gesamte Verwaltungsprozess entsprechend lang“, teilte die Behörde weiter mit. Heißt: Die „Fanny Farm“ ist schon länger Thema, doch weil in den Sommermonaten weniger zu beanstanden war, zog sich der Fall hin und endete schließlich in den Gerichtsurteil.
Veterinäramt fordert Witterungsschutz, doch Stadt lehnt Bauantrag ab
Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte Mitte April das Haltungsverbot verfügt und damit eine Anordnung des Landkreises Leipzig vom Juni 2024 bestätigt. Dem waren mehr als 40 Kontrollen und Nachkontrollen vorausgegangen. Eine der Kernforderungen: ein Witterungsschutz für die Tiere.
Um diesen bemüht sich Betreiber Deutrich nach eigenen Angaben schon seit Jahren – doch sein Bauantrag wurde von der Stadt Markkleeberg abgelehnt. Zu den genauen Gründen äußert sich die Stadtverwaltung nicht. Während das eine Amt also den Witterungsschutz fordert, lehnt das andere den Bau ab – die Katze beißt sich in den Schwanz.
Was bedeutet Witterungsschutz?
Ein natürlicher Witterungsschutz kann aus Wald, Bäumen, Büschen oder Ähnlichem bestehen. Wenn dieser nicht gegeben ist, muss ein künstlicher Schutz aufgestellt werden. Die Fläche muss groß genug sein, damit die ganze Herde gleichzeitig und unabhängig von der Rangordnung darin Platz und Schutz vor dem Wetter finden kann. Entsprechende Vorgaben machen die örtlichen Behörden.
Das Verwaltungsgericht war nun der Ansicht, dass der Pferdezüchter die Forderungen nicht umsetzen und sich an den Haltungsbedingungen der Tiere wohl auch künftig nichts ändern würde. Das ausgesprochene Haltungsverbot sei also gerechtfertigt, hieß es weiter.
Konflikt um Fläche mit der Stadt Markkleeberg
Dass Deutrich immer wieder mit Beanstandungen durch das LÜVA zu tun hat, liegt also auch daran, dass er den Witterungsschutz nicht bauen darf. Dies sei „eine Maßnahme im Außenbereich“, erklären die Stadt und das Landratsamt übereinstimmend. Sie entspreche nicht dem Flächennutzungsplan der Stadt Markkleeberg, deren Eigentum sie ist. Der Plan sehe eine Grünfläche vor. Diese dürfen für gewöhnlich nicht bebaut werden. Zudem sei das Vorhaben nicht privilegiert.
Was bedeutet „privilegiertes Vorhaben“?
Um die Genehmigung für den Bau eines Witterungsschutzes zu bekommen, müssten der Antragsteller oder die Maßnahme privilegiert sein. Solche „privilegierten Vorhaben“ gelten für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe. Laut Baugesetzbuch muss außerdem die Erschließung gesichert sein und das Vorhaben darf keinem öffentlichen Belangen entgegen stehen. Zusammenfassend bedeutet dies, dass private Pferdebesitzer so gut wie keine Chance haben, ein solches Vorhaben in einem Außenbereich umzusetzen.
Pachtvertrag endet und wird nicht verlängert
Aktuell hat der Reitverein die Fläche noch bis 31. Dezember 2025 gepachtet. Dass der Vertrag von der Stadt aller Voraussicht nach nicht verlängert wird, liegt auch am Rechtsstreit. Doch weil Markkleeberg den Vertrag beim letzten Mal noch verlängert und bestimmte Forderungen gestellt hat, habe man den Bauantrag für den Witterungsschutz gestellt, so der Verein. Auch auf ein Angebot alternativer Flächen habe man gehofft.
Auf die Frage, ob die Stadt Markkleeberg mit dem Betreiber in Kontakt stehe und gegebenenfalls alternative Flächen anbieten kann, hieß es lediglich, es bestehe „ein regelmäßiger Austausch“.