Die Wärmepumpe in diesem Haus in Stuttgart-Mühlhausen ist im Gebäude, daher ist sie außen nicht zu sehen. Foto: privat
Ein Mann aus Stuttgart hat sein Haus auf Wärmepumpe umgestellt und will vermieten. Jedoch: Seit dem 1. November gelten neue Regeln, daher wird die Wohnung wohl erst mal leer bleiben.
Heinz Rettenberger hat sein Haus in Stuttgart-Mühlhausen energetisch fit gemacht. Er hat bereits 2008 eine Wärmepumpe installiert; und auf dem Dach sammelt eine Solaranlage mit zehn Kilowattpeak Sonnenenergie ein. Nun möchte er das Dachgeschoss des Hauses, in dem er selbst wohnt, vermieten. Allerdings gelten neuerdings Vorgaben, die Rettenberger ins Grübeln bringen, ob er die Wohnung doch besser leerstehen lässt.
Stuttgarter rätselt über neue Vorgabe beim Heizen
„Ich sehe mich außerstande, das korrekt abzurechnen“, sagt der Stuttgarter Hausbesitzer. „Man muss studiert sein, um das zu verstehen.“ Sein Problem ist eine Übergangsfrist, die Ende Oktober ausgelaufen ist.
Man sieht von der innenliegenden Wärmepumpe nur diese Schlitze unten am Haus des Stuttgarters. Foto: privat
Vermieter in einem Haus mit erneuerbaren Energien dürfen die Kosten mit ihrem Mieter seither nicht mehr pauschal über die Quadratmeterzahl abrechnen. Der Mieter muss genau nachvollziehen können, wie viel Energie von Wärmepumpe und Solaranlage er genutzt hat.
Wie er das bewerkstelligen soll, ist Heinz Rettenberger ein Rätsel – und er hat bisher auch noch keine Hilfe gefunden. „Unsere Heizungsfirma habe ich angesprochen, sie sieht sich auch außerstande, da irgendwas beizutragen“, sagt er. „Die Wärmepumpen-Firma war ebenso ratlos.“
Kundiger Mieter kann 15 Prozent zurückfordern
Für fossile Heizquellen gilt dies bereits: Rechnete der Vermieter die Gas- oder Ölheizung pauschal über die Quadratmeter ab, kann der kundige Mieter 15 Prozent der Zahlungen pauschal zurückfordern, erklärt Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das wurde nun – nach einer Schonfrist – zum 1. November auf Mietobjekte mit erneuerbaren Energien ausgeweitet.
Das Gebäudeenergiegesetz von 2024 habe eine Übergangsfrist für Mietobjekte mit erneuerbaren Energiequellen vorgesehen – diese endete am 31. Oktober, erklärt Bauer. Vermieter, die es korrekt machen wollen, müssen sich nun ein Messkonzept überlegen. Ohne einen Dienstleister sei das kaum zu machen, sagt Matthias Bauer. Das bedeutet zusätzliche Kosten.
Zunächst der Invest für die technische Ausstattung und das Konzept, dann aber auch die jährliche Betreuung durch einen Wärmedienstleister. Zwar gebe es technische Lösungen, aber dies sei eben mit Aufwand und Kosten verbunden. „Das erschwert natürlich den Umbau im Bestand hin zu Erneuerbaren“, sagt der Verbraucherschützer. „Es ist ein weiterer Bremsklotz.“