Schulen, Einkaufszentren und Bahnhöfe betroffen

Hunderte Bombendrohungen: Razzia bei vier Beschuldigten

Aktualisiert am 25.11.2025 – 10:25 UhrLesedauer: 2 Min.

Sie sollen für hunderte Bombendrohungen in ganz Deutschland verantwortlich sein: Am frühen Morgen schlagen Ermittler bei vier Verdächtigen zu.

In mehreren Wohnungen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Sachsen-Anhalt haben Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) am Dienstagmorgen Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Die Ermittlungen richten sich gegen eine Gruppierung, die für hunderte Bombendrohungen in ganz Deutschland verantwortlich gewesen sein sollen.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, „als Teil einer überregional agierenden Tätergruppierung“ Drohmails gegen Schulen, Hauptbahnhöfe, Einkaufszentren und andere öffentliche Einrichtungen verschickt zu haben.

Nach Auffassung der Ermittler geht etwa die Bombendrohung gegen das zentrale Essener Einkaufszentrum „Limbecker Platz“ auf das Konto der Gruppierung. Die Drohung hatte im Mai 2024 einen Großeinsatz ausgelöst, das Gebäude wurde evakuiert. Außerdem sollen die vier Beschuldigten auch für die Sperrung des Bahnhofs Neukirchen im September 2024 sowie die Räumung des MDR-Funkhauses in Magdeburg im Oktober 2024 verantwortlich sein.

Bei den Beschuldigten handelt es sich nach BKA-Angaben um zwei Jugendliche sowie zwei Erwachsene. Zudem durchsuchten die Ermittler die Wohnung eines jugendlichen Zeugen.

Die Ermittler betonen: Durch die Evakuierungsmaßnahmen entstand deutschlandweit ein Sachschaden „im hohen fünfstelligen Bereich“. Besonders in Schulen hätten sich die Polizeieinsätze psychologisch belastend auf die Schüler ausgewirkt.

Ziel der Gruppierung, die in einer geschlossenen Messenger-Gruppe mit dem Namen „Schweinetreff“ kommuniziert haben soll, sei es gewesen, „den öffentlichen Frieden (…) zu stören“ und „größtmögliche Verunsicherung in der Bevölkerung zu erzeugen“.

Häufig hätten die Drohmails auch islamistische Bezüge aufgewiesen – allerdings habe den Beschuldigten im Rahmen der Ermittlungen kein islamistischer Hintergrund nachgewiesen werden können, heißt es.

Vor dem Hintergrund, dass Drohmails in der „vermeintlichen Anonymität des Internets“ leicht geschrieben werden könnten, betonte der Leitende Oberstaatsanwalt Benjamin Kruse: „Wer solche Handlungen begeht, muss stets mit einer entsprechenden Reaktion des Rechtsstaats rechnen.“