Dieser Ermittlungserfolg machte am Dienstag Schlagzeilen: Bei vier jungen Männern wurden Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt, weil sie online eine kriminelle Vereinigung gegründet haben sollen. Bundesweit sollen sie Bombendrohungen verschickt und so Angst und Schrecken verbreitet haben.
Die Nachricht weckt auch in Duisburg Erinnerungen an unklare Bedrohungslagen und umfangreiche Schulschließungen. Im April gingen Gewaltandrohungen per Mail an 13 Duisburger Schulen. Wenige Wochen später erreichten Mails mit teils rechtsextremistischem Inhalt 15 Schulen. Bereits 2024 hatte es Vorfälle mit Drohmails an Schulen gegeben.
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Hunderte Drohmails mit vorgetäuschten Bombendrohungen
Der überregional agierenden Tätergruppierung werden „hunderte Drohmails mit vorgetäuschten bundesweiten Bombendrohungen“ zur Last gelegt. Deshalb musste unter anderem das Einkaufszentrum am Limbecker Platz in Essen evakuiert werden.
Die Duisburger Fälle gehören allerdings nicht zu den Taten, die in der Hauptakte der Gruppe zugeordnet werden. Dr. Benjamin Krause, Oberstaatsanwalt und Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT), erklärt, dass man angesichts der hunderten Fälle irgendwann „einen Schnitt“ gemacht habe. Das erleichtere die Ermittlungsarbeit. Die Verbindung der Tatverdächtigen mit weiteren Vorfällen erfolge in einem zweiten Schritt.
Die Duisburger Drohmails wurden zunächst nicht aufgeführt. Das bedeute aber nicht, dass sie der als „Schweinetreff“ agierenden Gruppe nicht noch nachgewiesen werden könnten.
Forensische Analyse von Handys und Computern soll Erkenntnisse bringen
Bei den Durchsuchungen seien zahlreiche Handys, Speichermedien und andere elektronische Geräte sichergestellt werden. Eine forensische Analyse soll klären, wer wann welche Mails geschrieben hat. Weil mutmaßlich gemeinsame E-Mail-Programme genutzt wurden, könne man womöglich nicht zweifelsfrei feststellen, wer konkret Autor einzelner Mails war, sagt Krause. Deshalb werde den Tatverdächtigen zunächst nicht die Androhung von Straftaten vorgeworfen, sondern die Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Gina Seemann, Presse-Staatsanwältin in Duisburg, erklärt, dass man derzeit Zusammenhänge zwischen den aktuell im Fokus stehenden Tatverdächtigen und den Vorfällen in Duisburg weder bestätigen noch negieren könne: „Die Ermittlungen dauern an.“
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Krause ergänzt, dass es sehr leicht sei, eine falsche digitale Identität anzulegen, „es ist kostenlos und braucht keinerlei Infrastruktur“, deshalb kämen für die Täterschaft weitere Gruppierungen oder Einzeltäter infrage.
Nur weil es leicht ist, sei so eine Tat aber nicht trivial. Gerade die Bedrohung von Schulen seien keine „harmlosen Streiche“, betont Krause. Evakuierungen und Polizeieinsätze könnten sich psychologisch belastend auf Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonal auswirken. Außerdem entstünden hohe Kosten. „Wer solche Handlungen begeht, muss stets mit einer entsprechenden Reaktion des Rechtsstaats rechnen.“