Autodiebstahl in Castrop-Rauxel
Polizei veröffentlicht Fotos und sucht nach Hinweisen
Johannes Wenzel
Redakteur

Die Polizei sucht nach einem bisher unbekannten Mann, der am 8. August ein Auto in Castrop-Rauxel gestohlen haben soll. © picture alliance/dpa
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Die Polizei fahndet nach einem Autodieb: Der bislang unbekannte Mann hatte am 8. August einen Pkw auf dem Gelände einer Metallbaufirma in Castrop-Rauxel gestohlen.
Der Tatverdächtige soll das Firmengelände an der Wittener Straße am späten Nachmittag betreten haben. Anschließend suchte er die Werkshalle und die Büroräume auf, wo er den Originalschlüssel des firmeneigenen Autos entwendete. Mit diesem öffnete er das vor dem Gebäude abgestellte Fahrzeug und flüchtete gegen 17.20 Uhr in unbekannte Richtung.
Dieser bisher unbekannte Mann hat ein Auto von einem Firmengelände an der Wittener Straße in Castrop-Rauxel gestohlen.© Polizei
Der Mann wurde während der Tat von einer Überwachungskamera gefilmt. Die Polizei Recklinghausen hat nun Fotos aus der Aufzeichnung veröffentlicht und bittet die Öffentlichkeit um Mithilfe bei der Fahndung nach dem Tatverdächtigen.
Zudem hat die Polizei eine Personenbeschreibung mit folgenden Angaben bekannt gegeben: Demnach ist der Gesuchte vermutlich zwischen 35 und 45 Jahre alt. Er ist kräftig gebaut und hat dunkles, kurzes Haar mit längerer Nackenpartie sowie einen Bart. Bekleidet war er unter anderem mit einem schwarzen T-Shirt mit grünem Aufdruck, einer schwarzen Hose mit weißer Kordel und hellen Turnschuhen.
Der Mann stahl den Schlüssel für das Auto aus den Büroräumen der Firma aus Castrop-Rauxel. Anschließend floh er in unbekannte Richtung.© Polizei
Die Polizei bittet, mögliche Hinweise unter folgender Telefonnummer zu melden: 0800 2361 111.
Hinweis zu Fahndungsfotos
Bis Fahndungsfotos von der Polizei (und den Medien) veröffentlicht werden dürfen, vergehen oft Monate nach einer Straftat. Das liegt daran, dass die Öffentlichkeitsfahndung gesetzlich als eines der letzten Mittel zur Ergreifung eines Täters gilt. Am Ende entscheidet ein Richter nach Antrag der Staatsanwaltschaft, ob alle anderen Ermittlungsansätze ausgeschöpft sind, und gibt die Fotos dann zur Fahndung frei – was einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person darstellt.