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Hand einer Seniorin mit EuroscheinenWer aus der Kirche austritt, spart mehrere hundert Euro im Jahr. © Imagebroker/Imago

Jeden Monat verschwindet automatisch Geld vom Lohnzettel. Doch Kirchensteuer zahlt nur, wer Mitglied ist.

Dortmund – Rund 37,6 Millionen Deutsche gehören laut der Forschungsgruppe Weltanschauung der evangelischen oder katholischen Kirche an. Sie alle zahlen Kirchensteuer – oft ohne es sich bewusst zu machen. Im Gegensatz zur Einkommensteuer oder Mehrwertsteuer bleibt die Kirchensteuer freiwillig: Wer austritt, muss nichts mehr zahlen.

Millionen Bürger zahlen freiwillig Steuer: Was die Kirchensteuer kostet

Die Höhe richtet sich nach der Einkommensteuer. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Satz 8 Prozent, in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern 9 Prozent, heißt es bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe.

Bei einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro brutto zahlen Kirchenmitglieder rund 4.300 Euro Einkommenssteuer jährlich. Hinzu kommt die Kirchensteuer von 344 bis 386 Euro, die das Finanzamt automatisch einzieht und an die Religionsgemeinschaften weiterleitet.

Die Kirchen finanzieren damit Gottesdienste, Seelsorge und soziale Projekte. Kindergärten, Schulen und Altenheime gehören ebenso dazu wie Hilfsprojekte für Menschen in Not. Für viele Kirchenmitglieder rechtfertigt dieser gesellschaftliche Beitrag die monatliche Belastung (mehr Finanz-Themen bei RUHR24)

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Millionen Bürger zahlen diese Steuer: So funktioniert der Kirchenaustritt

Wer die Kirchensteuer nicht mehr zahlen möchte, muss den Austritt offiziell erklären, heißt es bei der Landesjustiz NRW. Das geschieht beim Amtsgericht oder bei einem Notar – eine einfache schriftliche Kündigung reicht nicht aus. Beim Amtsgericht in Dortmund buchen Austrittswillige vorab online einen Termin und stellen sich dann persönlich vor.

Der Austritt muss persönlich erfolgen. Eine Vollmacht akzeptiert das Gericht nicht. Wer erscheint, legt einen gültigen Personalausweis vor und zahlt eine Verwaltungsgebühr von 30 Euro. Diese kann bar an der Kassen- oder Service-Schalter im selben Gebäude bezahlt werden.

Das Amtsgericht stellt eine Bescheinigung aus. Der Austritt wird am selben Tag wirksam, und das Gericht informiert die Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Diese meldet die Änderung elektronisch an das Finanzamt, das die Lohnsteuermerkmale anpasst.

Besonderheiten beim Kirchenaustritt: Minderjährigen und Online-Angeboten

Jugendliche ab 14 Jahren können selbst austreten – auch gegen den Willen ihrer Eltern. Bei Kindern zwischen 12 und 14 Jahren müssen die gesetzlichen Vertreter den Austritt erklären, doch das Kind muss zustimmen und persönlich beim Gericht erscheinen. Für jüngere Kinder entscheiden die Sorgeberechtigten allein.

Im Internet bieten einige Websites gegen Gebühr an, den Kirchenaustritt zu erledigen. Das Amtsgericht Dortmund warnt ausdrücklich: Diese Dienste entbinden nicht von der gerichtlichen Gebühr und dem persönlichen Termin. Wer solche Angebote nutzt, zahlt doppelt – und muss trotzdem noch beim Amtsgericht vorsprechen.