26.11.2025 – 10:37

Polizeidirektion Kiel

Kiel / Kreis Plön (ots)

Aktuell häufen sich in Kiel und im Kreis Plön wieder Anrufe falscher Polizeibeamter sowie sogenannte Schockanrufe. Die Polizei warnt erneut ausdrücklich vor den Maschen.

Aktuell haben die unbekannten Täter ihr Vorgehen verändert und täuschen unterschiedliche Notlagen vor.

Beispielsweise wird die Beteiligung an einem Verkehrsunfall vorgetäuscht.
Hierbei ruft der Täter an und weint am Telefon. Er gibt sich als vermeintlicher
Familienangehöriger aus und täuscht vor, einen Verkehrsunfall verursacht zu
haben. Nun müssten dringend die daraus entstandenen Unfallkosten oder auch
fingierte Geldstrafen bis hin zu ausgedachten Kautionen gezahlt werden.
Teilweise wird das Telefonat im weiteren Verlauf an einen vermeintlichen
Polizeibeamten übergeben.

Eine weitere Vorgehensweise besteht darin, dass sich die Täter als vermeintliche
Familienangehörige ausgeben und eine schwere Erkrankung vortäuschen. Zur
weiteren Behandlung seien sie dringend auf ein teures Medikament angewiesen.
Wahlweise geben sich die Täter auch als Arzt aus, um dem Angerufenen eine
gewisse Seriosität vorzutäuschen.

In anderen Fällen geben sich die Täter am Telefon als Polizeibeamte aus
und täuschen den Angerufenen vor, dass in ihrer Nachbarschaft eingebrochen
worden sei. In diesem Zusammenhang werden den Angerufenen vermeintliche
Verhaltenstipps gegeben, wie sie sich vor Einbrüchen schützen können. Sie sollen
unter anderem Fenster und Türen geschlossen halten. Ganz nebenbei werden die
Angerufenen nach vorhandenen Wertgegenständen befragt.

In allen Fällen haben die Täter eine Gewinnabsicht und wollen die Angerufenen
zur Zahlung von Geld oder zur Herausgabe von Wertgegenständen bewegen. Bislang
hatten die Täter keinen Erfolg und es blieb bei Versuchstaten. Alle Angerufenen
reagierten richtig, beendeten die Telefonate und meldeten sich bei der Polizei.

Wir geben erneut Hinweise zum Umgang mit derartigen Anrufen:

– Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur
Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein
Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht. – Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor ihrer
Haustür mit einem solchen Anliegen an sie wenden, gehen in der
Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange
Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern. – In einigen Fällen wurden die Angerufenen zur Verschwiegenheit
verpflichtet und der Anrufer drohte mit strafprozessualen
Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten über den Vorfall
sprechen würde. – Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen
oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer
Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und
wählen selbst die 110. – Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige
kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder
Ähnlichem von ihnen benötigen und das Geld womöglich an
vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch
hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter
der Ihnen bekannten Rufnummer zurück. – Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an
einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in
Vorleistung, um Gewinne zu erhalten. – Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder
Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre
Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab. – Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden
sich auf der Internetpräsenz der Landespolizei
Schleswig-Holstein: https://t1p.de/pbef

Stephanie Lage, Pressesprecherin der Polizeidirektion Kiel

Rückfragen bitte an:

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