Mannheim – Ein Polizist soll einem Verdächtigen Marihuana untergeschoben haben. Der Grund: Bei einer Kontrolle fanden die Beamten keine Drogen – angeblich wollte der 27-Jährige deshalb nachhelfen. Jetzt steht der Mann vor Gericht. Die Anklage lautet auf Verfolgung Unschuldiger. Ihm droht eine Haftstrafe von bis zu vier Jahren.

Über seinen Anwalt wies der suspendierte Beamte die Vorwürfe zurück. Der Verteidiger sagte in seinem Namen: „Ich habe stets pflichtgemäß gehandelt. Ich bin Polizeibeamter aus Überzeugung.“ Er habe weder Betäubungsmittel besessen noch welche untergeschoben. Die Vorwürfe könne er sich nur mit Missverständnissen erklären.

Kontrolle im März 2024 blieb erfolglos

Was war passiert? Im März 2024 kontrollierten Polizisten einen Mann wegen des Verdachts des Drogenhandels, wie ein Zeuge vor Gericht aussagte. Das Ergebnis: keine Drogen, lediglich mehr als 1000 Euro Bargeld. Der Verdächtige kam trotzdem in Gewahrsam – wegen eines Sicherungshaftbefehls. Er hatte gegen Bewährungsauflagen verstoßen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Polizisten vor, mit dem erfolglosen Einsatz nicht zufrieden gewesen zu sein. Also habe er dem Mann fünf Plomben Marihuana untergeschoben – insgesamt etwa 2,5 Gramm. Woher das Rauschgift stammen soll, blieb unklar. Mit den Drogen als Beweismittel wollte der 27-Jährige einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Mannes erwirken und ihn in Untersuchungshaft bringen.

Kollege verweigerte sich – und meldete den Vorfall

Dafür forderte der Angeklagte einen Beamten auf, den angeblichen Drogenfund zu vermerken. Doch dieser weigerte sich, wie er selbst vor Gericht bestätigte. Daraufhin erklärte der 27-Jährige, er werde den Fund selbst vermerken. Schließlich meldete der Zeuge zusammen mit einem weiteren Beamten den Vorfall seinem Vorgesetzten. Der zweite Beamte bestätigte im Prozess grundsätzlich die Anschuldigungen.

Gegen den Polizisten läuft neben dem Strafverfahren auch ein Disziplinarverfahren durch das Polizeipräsidium Mannheim. Am 10. Dezember könnte ein Urteil verkündet werden.