
26. November 2025
Die Stadt hat die Überprüfung der Erhaltungssatzung Nr. 55 für die Gartenstadt Gesundbrunnen gestartet und stellt nun den aktuellen Arbeitsstand im Internet zur Verfügung. Diese Präsentation wurde bereits im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 4. November 2025 vorgestellt.
Die Erhaltungssatzung, die seit 2004 in Kraft ist, dient dem Zweck, die besondere städtebauliche Struktur und das Erscheinungsbild der Gartenstadt Gesundbrunnen zu bewahren. Die Siedlung wurde in den 1920er und 1930er Jahren im Rahmen des gemeinnützigen Wohnungsbaus errichtet und zeichnet sich durch ihre charakteristische Architektur und das grüne, naturnahe Umfeld aus. Doch mit den veränderten Anforderungen an das Leben und Wohnen in der Gartenstadt sind nun neue Fragestellungen zur zukünftigen Entwicklung der Siedlung aufgekommen.
Die Stadt Halle folgt mit der Überprüfung der Erhaltungssatzung einem Stadtratsbeschluss aus dem Mai 2024. Die Bürgerinnen und Bürger werden aktiv in den Prozess einbezogen, um ihre Perspektiven und Vorschläge zu berücksichtigen.
Der aktuelle Arbeitsstand der Überprüfung ist ab sofort online zugänglich und kann auf der Website der Stadt Halle unter dem folgenden Link eingesehen werden: Arbeitsstand zur Erhaltungssatzung Gartenstadt Gesundbrunnen
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Die Stadtverwaltung lädt weiterhin zur Teilnahme an der öffentlichen Diskussion ein, um gemeinsam die bestmögliche Lösung für die künftige Entwicklung der Gartenstadt Gesundbrunnen zu finden.