Ein 15-jähriger Jugendlicher wurde im Hauptbahnhof Gelsenkirchen mit einem verbotenen Springmesser kontrolliert. Nun erwartet ihn ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Jugendlicher mit verbotenen Gegenstand im Hauptbahnhof Gelsenkirchen angetroffen

Am Donnerstag, den 27. November, wurde ein 15-jähriger Jugendlicher im Hauptbahnhof Gelsenkirchen von Bundespolizisten kontrolliert. Die Kontrolle fand gegen 10.40 Uhr statt.

Verbotenes Springmesser entdeckt

Während der Durchsuchung entdeckten die Beamten ein Springmesser in der Innentasche der Jacke des Jugendlichen. Dieses Messer ist durch Knopf- oder Hebeldruck bedienbar und fällt unter die Kategorie der verbotenen Gegenstände gemäß dem Waffengesetz.

Folgen für den Jugendlichen

Der Jugendliche, ein syrischer Staatsbürger, hatte zuvor angegeben, keine gefährlichen oder verbotenen Gegenstände bei sich zu tragen. Nach der Belehrung durch die Beamten äußerte er sich nicht zu dem Vorfall. Er durfte weiterreisen, muss sich jedoch wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.

Dieser Beitrag stammt von presseportal.de und wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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