Für das BSW mag das knappe Ergebnis ärgerlich sein. Einen Grund, die Bundestagswahl neu auszuzählen, bietet es aber nicht, kommentiert Christian Gottschalk.
Manche Dinge sind absehbar. Etwa wenn sich der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages gegen den Wunsch des BSW wendet und nun eine Neuauszählung der Bundestagswahl verweigert, dann wird das Bündnis um Sahra Wagenknecht vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Und bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet, wird die aktuelle Bundesregierung in den Endzügen ihrer Amtszeit liegen – oder ist dann womöglich schon Geschichte. Dass das BSW alle Möglichkeiten nutzt, die Verfassung und Gesetze hergeben, ist sein gutes Recht. Die Erfolgsaussichten sind jedoch gering.