Es droht ein Verwarnungsgeld
Führerschein-Umtausch: Wer jetzt bis Januar handeln muss
Aktualisiert am 28.11.2025 – 13:04 UhrLesedauer: 2 Min.
Führerscheine (Symbolbild): Sie werden nach und nach in fälschungssichere Exemplare umgetauscht. (Quelle: Oliver Berg/dpa)
Der europaweite Führerschein-Umtausch geht in die nächste Phase mit Fristen bis Januar 2026. Besitzer von Führerscheinen aus den Jahren 1999 bis 2001 sind jetzt dran.
Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bald umgetauscht werden. Wie die Stadt Düsseldorf informiert, endet die Frist am 19. Januar 2026. Ebenso warnt die Verwaltung: Nicht umgetauschte, alte Führerscheine können dann zu einem Verwarnungsgeld von zehn Euro führen.
Hintergrund ist, dass EU-weit bis zum Jahr 2033 nach und nach alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in neue, fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden müssen. Betroffen sind sowohl Papier- als auch unbefristete Scheckkartenformate. Um den Umtausch so einfach wie möglich zu gestalten, bietet Düsseldorf den Service digital an:
Für den Umtausch ist weder eine erneute Prüfung noch eine Gesundheitsuntersuchung nötig. Der neu ausgestellte Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und muss nach Ablauf dieser Gültigkeit erneuert werden. So soll eine Aktualisierung von Namen und Lichtbild sichergestellt werden. Diese Unterlagen werden für den Umtausch benötigt:
Grundsätzlich ist es jederzeit möglich, den Führerschein auch schon vor der eigentlichen Frist freiwillig umzutauschen. Maßgeblich für die Frist ist das Ausstellungsdatum des Führerscheins: Nun müssen nach und nach Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2013 umgetauscht werden. Zuvor waren bis Anfang 2025 Führerscheine dran, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden – und zwar abhängig vom Geburtsjahr des Inhabers (zuletzt für Geburtsjahrgänge 1971 und später).
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (grauer und rosa Führerschein), werden nach dem Geburtsjahr umgetauscht (Geburtsjahr: Umtausch-Frist):
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine), werden nach dem Ausstellungsjahr umgetauscht (Ausstellungsjahr: Umtausch-Frist):
