Der Haus & Grundeigentümerverein Grafschaft Moers kritisiert die Art und Weise einer Erhebung von Deichverbandsbeiträgen durch den Deichverband Duisburg-Xanten. Eigentümer in Kamp-Lintfort, Moers und Duisburg und angrenzenden Gemeinden würden überraschend erstmals mit jährlichen Deichgebühren belastet, teilte der Verein mit. Nach Paragraf 23 des Wasserverbandsgesetzes könnten Grundstückseigentümer im möglichen Überflutungsgebiet zwar zur Mitgliedschaft herangezogen werden, doch ein transparentes Anhörungs- oder Informationsverfahren sei nach Ansicht von Haus und Grund nicht erfüllt.
Die neu betroffenen Hausbesitzer erhielten den Bescheid „aus heiterem Himmel“ so Vereinsgeschäftsführer Markus Kruse – eine Praxis, die dem klaren Informationsauftrag des Deichverbandes widerspreche. Nach den gesetzlichen Vorschriften sei die durchgeführte sogenannte öffentliche Beteiligung durch Verkündung im Amtsblatt gewahrt, so Kruse. Diese sei aber sehr formal, so der Rechtsanwalt. Zwar hätten die erforderlichen Unterlagen (neues Verbandsgebiet, Satzung, Gutachten der RWTH Aachen als Begründung) tatsächlich ausgelegen. Dies hätte den Betroffenen aber kaum bekannt sein können.
Kruse bemängelt, dass eine solch gravierende Änderung nicht ausreichend angekündigt worden sei – „weder über Presse, Portale noch persönliche Anschreiben“. Die Betroffenen würden erst mit dem Zahlungsbescheid informiert. Es handle sich um eine neue, jährlich wiederkehrende Zwangsgebühr, die Haushaltsplanungen behindere. Haus & Grund weist darauf hin, „dass diese Mehrkosten für viele Privatpersonen nicht einkalkuliert waren und ohne Vorwarnung anfallen“.
Die neuen Belastungen würden außerdem wie die Grundsteuer im Regelfall auch auf Mieterhaushalte umgelegt, so Kruse. Allein in Kamp-Lintfort seien nach Schätzungen rund 17.500 Grundstücke betroffen. Diese Betroffenheit resultiere hauptsächlich aus Bergbauabsenkungen, die dazu führen, dass Gebiete künftig als hochwasserbedroht gelten.
Eine Aussage, wonach die RAG nach langen Verhandlungen einer Kostenbeteiligung in Bergbauschadensgebieten grundsätzlich zugestimmt habe, würde von der RAG nicht bestätigt, so Kruse weiter: „Nach telefonischer Rückfrage beim Bergschaden-Service der RAG wurde allerdings deutlich, dass eine verbindliche rechtliche Zusage bislang nicht vorliegt. Die RAG hat nach eigener Auskunft lediglich erklärt, dass Betroffene sich bei ihr melden können, jedoch keine feste Vertragserklärung.“ Haus & Grund kritisiert, dass die Betroffenen gezwungen seien, den Beitrag vorzustrecken, obwohl unklar sei, ob und in welcher Höhe die RAG später zahlt. „Hier fehlt aus Sicht der Eigentümervertretung eine transparentere Regelung und vor allem eine schriftliche Zusage der RAG.“
Vereinsmitglieder aus unterschiedlichen Städten hätten berichtet, dass Eigentümer von Nachbargrundstücken nicht angeschrieben worden seien. Sollte dies stimmen, so Haus & Grund, „müsste jede einzelne Berechnung falsch sein“. Im Jahresplan 2025 habe der Deichverband zum Beispiel für rund 1,67 Millionen Euro Ausgaben einen Beitragsbedarf von rund 1,42 Millionen Euro errechnet und darauf basierend die Gebühr pro Fläche festgelegt. Wenn hier Fläche vergessen wurden, ergebe sich eine falsche Berechnung, so Kruse.