Nachdem die Bundesregierung gesetzlich den Weg für den sogenannten Bauturbo geebnet und die Wuppertaler Stadtverwaltung sich mit dessen Umsetzungsmöglichkeiten im Stadtgebiet beschäftigt hat, wurde nun eine entsprechende Vorgehensweise erdacht, die in Kürze dem Stadtrat vorgelegt wird. Demnach wird eine Arbeitsgruppe unter der Federführung der Ressorts 101 (Stadtentwicklung und Städtebau) sowie des Ressorts 105 (Bauen und Wohnen) geschaffen, die alle förmlichen Anträge und informelle Anfragen privater wie gewerblicher Bauherren beurteilen soll, ob und inwieweit bei ihnen der Bauturbo anwendbar ist.