Körperliche Angriffe – auch leichte – gegen Vorgesetzte oder Kollegen können den Arbeitsplatz kosten. Wer andere stößt, schubst oder tritt, riskiert eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung. Das geht nun aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen (Az: 15 SLa 315/25) hervor, auf das der Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) hinweist.