In Moers wird es künftig mehr Tempo-30-Zonen auf Hauptstraßen geben. Möglich machen es Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Zwar ist Tempo 30 auf Hauptstraßen weiterhin nur ausnahmsweise möglich. Allerdings eröffnen die neuen Regelungen mehr Möglichkeiten, solche Ausnahmen zuzulassen.
Eine Änderung betrifft zum einen sogenannte Lückenschlüsse zwischen bestehenden Tempo-30-Zonen. Sie sollen verhindern, dass Verkehrsteilnehmer in kurzen Abständen zwischen Tempo 30 und Tempo 50 wechseln müssen. Waren solche Lückenschlüsse bislang auf einer Länge von 300 Metern möglich, so sind es nun 500 Meter.
Eine weitere Änderung betrifft den Katalog der „besonders schützenswerten Einrichtungen“, die die Einrichtung von Tempo 30 auf Hauptstraßen erlauben. Bislang zählten dazu Schulen und Kindergärten, Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser. „Dieser Katalog wurde erweitert um Fußgängerüberwege, hochfrequentierte Schulwege, Spielplätze, Tagespflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen“, so die Stadt Moers. Bei Fußgängerüberwegen auf Hauptverkehrsstraßen dürfe nun beispielsweise schon bei „einfacher Gefahrenlage“ Tempo 30 angeordnet werden. Dies beziehe sich jedoch nur auf Fußgängerüberwege im Straßenverlauf.
Die Stadt hat bereits für einige Hauptstraßen-Abschnitte Tempo 30 neu angeordnet und die Enni mit der Aufstellung von Schildern beauftragt:
Asberger Straße im Bereich zwischen Kurze- bis Claudiusstraße (Gründe: Lückenschluss, hochfrequentierter Schulweg auf Grundlage des Schulwegplans, Fußgängerüberweg).
Länglingsweg von der Düsseldorfer Straße bis zur Dürerstraße (hochfrequentierter Schulweg auf Grundlage des Schulwegplans).
Römerstraße in Asberg von Drusus- bis Gotenstraße (Lückenschluss, hochfrequentierter Schulweg auf Grundlage des Schulwegplans).
Stormstraße von Lintforter Straße bis Leuschnerstraße / An den Hornbuchen (Lückenschluss).
Uerdinger Straße von Augusta- / Diergardt Straße bis Otto-Ottsen-Straße (Lückenschluss).
Uerdinger- / Düsseldorfer Straße (Lückenschluss, bereits umgesetzt).
Wilhelm-Schroeder-Straße von Trotzburg bis Ostring (Lückenschluss, hochfrequentierter Schulweg auf Grundlage des Schulwegplans).
Auf der Wilhelm-Schröder-Straße und auf der Asberger Straße hatte die Stadt Moers bereits vor einigen Jahren Tempo 30 ausgewiesen. Die Tempolimits mussten dann aber zurückgenommen werden, weil sie nach der alten Gesetzeslage nicht zulässig waren – jetzt sind sie möglich.
Tempo 30 auf der Länglingsweg in Schwafheim ist seit vielen Jahren ein Thema. Aufgrund der Gesetzesänderung konnte die Stadt einem aktuellen Bürgerantrag dazu zumindest teilweise entsprechen. Einen Bürgerantrag auf Tempo 30 auf der Westerbruchstraße musste sie dagegen weiterhin ablehnen. Dort bestünden weiterhin keine rechtlichen Möglichkeiten für Tempo 30. Dasselbe gelte für die Homberger Straße.
Bei den genannten neuen Tempo-30-Zonen auf Hauptstraßen muss es laut Stadtsprecher Thorsten Schröder dennoch nicht bleiben. „Wir sind nicht durch die Stadt gelaufen und haben uns schon alle Straßen angesehen“, sagte Schröder am Montag (1. Dezember). Sollten weitere Hauptstraßenabschnitte in den Blick geraten, zum Beispiel durch Hinweise oder Bürgersanträge, werde die Stadt auch dort die Möglichkeiten für Tempo 30 prüfen.
2022 war Moers Mitglied der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ geworden. Sie setzte sich dafür ein, dass Städte und Gemeinden sebst darüber entscheiden dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden. Die Städteinitiative hat ihr öffentliches Engagement inzwischen nach eigenen Angaben eingestellt.