Fünf Jahre lang prozessierte Ex-„Berlin Tag und Nacht“-Star Anne Wünsche gegen Aussagen von Oliver Pocher. Nun gewann die 34-Jährige vor dem Landgericht Hamburg gegen den Comedian. Pocher muss eine Unterlassungserklärung abgeben, aber keinen Schadensersatz zahlen.
Anne Wünsche ist bekannt aus dem TV („Berlin Tag und Nacht“, RTL2) und mittlerweile auch als Influencerin auf Instagram (eine Million Follower) und Only-Fans-Model erfolgreich. Wie erfolgreich, hatte vor einigen Jahren Comedian Oliver Pocher in Frage gestellt. Seine damals aufgestellten Behauptungen mündeten in eine fünf Jahre lange juristische Auseinandersetzung, die der 47-Jährige nun verloren hat.
Medien wie „Bild“ und „Focus“ zeichnen den Rechtsstreit so nach: Demnach hatte Pocher im Jahr 2020 auf der Plattform Instagram ein Video mit dem Titel „Pochers Bildschirmkontrolle Spezial“ veröffentlicht, in dem behauptet wurde, dass Wünsche Follower und zehntausende „Gefällt mir“-Herzchen-gekauft haben soll.
In einem weiteren Clip („Die Verstörung der Anne W.“) legte Pocher mit, Zitat, „angeblichen Beweisen“ nach, schreibt Wünsches Rechtsanwalt Stephan Mathé in einer Stellungnahme, die auch WELT vorliegt. Die Behauptungen von Oliver Pocher seien jedoch „nachweislich falsch“ gewesen, so Anwalt Mathé weiter. Er habe deshalb im Auftrag seiner Mandantin mehrere einstweilige Verfügungen beantragt und auch Strafanzeige wegen übler Nachrede gestellt.
Ordnungsgeld von 250.000 Euro droht
Das Landgericht Hamburg folgte seiner Argumentation nun. In dem Urteil vom 28. November 2025 sei klargestellt worden, dass „sämtliche Behauptungen, die Pocher im April 2020 über sie verbreitet hatte, unwahr sind“, heißt es in der Stellungnahme der Kanzlei weiter.
Der Entertainer sei dazu verpflichtet worden, alle entsprechenden Aussagen künftig zu unterlassen. Bei Verstößen drohe ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren.
Zusätzlich muss Pocher die Kosten der vorgerichtlichen Abmahnungen tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Seiten können binnen eines Monats Berufung einlegen.
Aber kein Schadenersatz
Die Kanzlei Mathé zitiert aus der Begründung des Gerichts noch die folgenden Details: Demnach konnte der von Oliver Pocher angeführte Zeuge das Gericht mit seiner Aussage nicht überzeugen. Diese sei „sehr detailarm, nicht lebensnah und teilweise widersprüchlich“ gewesen.
Zudem zweifele das Gericht „an der Glaubwürdigkeit des Zeugen“, der zu allem Überfluss ein Bekannter von Pocher gewesen sei. Dass Wünsche kein Schadensersatz zugesprochen worden sei, sei hingegen bedauerlich, und das, obwohl Oliver Pocher in einem seiner Videos Werbepartner explizit dazu aufgerufen hatte, die Zusammenarbeit mit Anne Wünsche zu beenden.
„Uns war bewusst, dass es nach deutschem Recht für die Opfer übler Nachrede schwer ist, einen solchen Anspruch durchzusetzen, gleichwohl hätten wir uns gewünscht, dass das Gericht Herrn Pocher auch diesbezüglich dazu zwingt, Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen“, heißt es in der Stellungnahme der Kanzlei Mathé.
In einer schriftlichen Stellungnahme erklärte Anne Wünsche, wie sehr sie die falschen Behauptungen und der Rechtsstreit belastet hätten: „Die Belastung war enorm – und das ist keine Übertreibung. Wenn jemand mit so großer Reichweite falsche Tatsachen über dich verbreitet, wirkt sich das auf jeden Lebensbereich aus“.
Eine Entschuldigung des Comedians halte sie für angemessen, so die 34-Jährige, die Mutter von drei Kindern ist: „Wer öffentlich falsche Behauptungen verbreitet, sollte sie auch öffentlich richtigstellen – und sich entschuldigen können. Ob er dazu bereit ist, wird sich zeigen.“ Eine offizielle Stellungnahme von Oliver Pocher liegt aktuell nicht vor.
krott