Vom 31. Dezember bis 1. Januar
Stadt verbietet Silvesterfeuerwerk in Aachens Innenstadt
02.12.2025 – 11:04 UhrLesedauer: 1 Min.
Silvesterraketen (Symbolbild): In der Aachener Innenstadt ist böllern zum Jahreswechsel verboten. (Quelle: Christophe Gateau)
Feuerwerksverbot an Silvester: Es betrifft unter anderem die historische Innenstadt und soll Brände verhindern.
Die Stadt Aachen hat wie in den Vorjahren ein Feuerwerksverbot für Silvester 2025 in der Innenstadt erlassen. Es gilt vom 31. Dezember ab 0 Uhr bis zum 1. Januar 2026 um 24 Uhr. Ziel ist der Schutz der historischen und kulturellen Bauwerke vor Bränden. Im Jahr 2010 hatte eine Silvesterrakete einen Brand in der Nikolauskirche verursacht, der das Gebäude und den Hochaltar beschädigte.
Das Verbot betrifft das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf allen öffentlichen Straßen, Gehwegen, Wegen, Plätzen und Anlagen sowie privaten Straßen, Zuwegungen, Grundstücken und Gebäuden des innerstädtischen Grabenrings und den von diesem umfassten Innenbereich sowie den Theaterplatz.
Der innerstädtische Grabenring umfasst Seilgraben, Komphausbadstraße, Kurhausstraße, Peterstraße (ab Kurhaustraße), Friedrich-Wilhelm-Platz, Kapuzinergraben, Alexianergraben, Löhergraben, Karlsgraben, Templergraben, Driescher Gässchen und Hirschgraben.
Die Stadt Aachen weist zudem darauf hin, dass gemäß der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen und anderen brandempfindlichen Gebäuden generell verboten ist. Dies gelte auch für Bereiche außerhalb des Grabenrings, wie in den Ortsteilen Kornelimünster oder Burtscheid.
